Im Dezember 2007 verabschiedeten National- und Ständerat eine Teilrevision zum Krankenversicherungsgesetz. Neu sollen gleiche Behandlungen in allen Spitälern der Schweiz mit einer einheitlichen Fallpauschale abgegolten werden. Diese Änderung hat insbesondere für kleine Spitäler grosse Konsequenzen. Grund dafür ist, dass die Fixkosten in kleinen Spitälern vergleichsweise hoch sind. In der Vergangenheit haben dies viele Spitäler mit längeren Betttagen «kompensiert». Das ist nun nicht mehr möglich.
Aus wirtschaftlichen Gründen will das Spital Appenzell künftig auf den Vollbetrieb verzichten und nur noch ein ambulantes Versorgungszentrum anbieten, «kombiniert mit einem kleinen, bedarfsgerechten stationären Bereich», wie die Innerrhoder Gesundheitsdirektorin Antonia Fässler sagt. Für dieses Vorgehen habe man sich unter anderem aus ökonomischen Gründen entschieden – geleitet von der im Krankenversicherungsgesetz beschriebenen Spitalfinanzierung.
Der Berner Gesundheitsökonom Heinz Locher begrüsst den Entscheid. Es sei richtig gewesen, dass das Spital Appenzell nicht auf den Ausbau der Orthopädie gesetzt habe sondern abspecke und die Zusammenarbeit mit einem anderen Spital suche. Schon heute werden 1100 Akutstationäre ausserkantonal behandelt, was dem Kanton Appenzell Innerrhoden Kosten von 5,7 Millionen Franken verursacht.