Die Fraktionen von CVP-GLP, FDP und SVP kritisierten in ihrem Vorstoss eine von der Regierung bereits genehmigte Statutenänderung für die Spital- und die Psychiatrieverbunde. Darin würden «umfassende Informationsrechte» des Gesundheitsdepartements festgeschrieben. Diese widersprächen aber den Zielen der Public Corporate Governance, bei der eine konsequente Entflechtung beschlossen worden sei.
Konkret kritisieren sie, dass der Generalsekretär des Gesundheitsdepartements «bei Bedarf» an den Sitzungen des Verwaltungsrats der Spitalverbunde teilnehmen kann. Das Parlament hatte letztes Jahr beschlossen, dass die Gesundheitsdirektorin, also die Vorgesetzte des Generalsekretärs, nicht mehr Präsidentin der Spitalverbunde ist.
Nur auf Wunsch des Verwaltungsrats
Die Regierung antwortete am Dienstagnachmittag auf den dringlichen Vorstoss. Der Generalsekretär des Gesundheitsdepartements könne trotz neuer Formulierung nur an Sitzungen teilnehmen, wenn es der Verwaltungsrat wünsche. Die Regierung habe keinen direkten Einfluss.