Anfang Sommer hatte die SBB entschieden, den Beschaffungsauftrag für die 29 Gotthardzüge für den Nord-Süd-Verkehr an Stadler Rail zu vergeben. Gegen diesen Entscheid wehrten sich die beiden unterlegenen Mitbewerber Talgo und Alstom vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Im September zog Alstom den Rekurs zurück, Talgo hielt daran fest. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde die superprovisorisch gewährte aufschiebende Wirkung entzogen. Das bedeutet: Stadler Rail und die SBB können den Vertrag abschliessen. «Dieser Entscheid ist für uns sehr wichtig», sagt Stadler Rail-Chef Peter Spuhler im Interview mit der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1. «Eine vertiefte Prüfung hätte zu unglaublichen Verzögerungen geführt.»
Auch das noch ausstehende Endurteil würde daran nichts mehr ändern, sondern könnte lediglich noch die Basis für allfällige Schadenersatzbegehren seitens Talgo bilden.
Das spanische Unternehmen hat jedoch die Möglichkeit, den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vor Bundesgericht anzufechten. Dies hätte je nach Ausgang eine erneute Blockierung der Vertragsverhandlungen zur Folge.