Der frühere Gemeindepräsident von Teufen, Walter Grob, wurde im vergangenen Jahr als Privatperson mit einem Vermächtnis bedacht: Schmuck im Wert von 120'000 Franken und ein Bargeldbetrag von einer Million Schweizer Franken sollten an ihn übergehen.
Verletzung der Ausstands- und der Informationspflicht
Den Gemeinderat hätte er frühzeitig informieren und als Präsident der Erbteilungskommission sowie als Präsident der involvierten Stiftung in den Ausstand treten müssen. Das ist das Ergebnis der Administrativuntersuchung.
Damit wird die politische Beurteilung des damaligen Gemeinderates bestätigt: Gemeindepräsident Walter Grob ist per Ende Mai von seinem Amt zurückgetreten, nachdem ihm der Gemeinderat das Vertrauen entzogen hatte.
Grob hatte den Schmuck und das Bargeld annehmen wollen
Bei der Abwicklung der Erbschaft verhielt sich Walter Grob aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission und des Gemeinderates nicht angemessen: Er informierte die Behörden nicht aktiv und nicht vollständig über die Angelegenheit und grenzte verschiedene seiner Funktionen nicht klar voneinander ab, heisst es jetzt auch im 50-seitigen Untersuchungsbericht.
Eine konkrete Einzelhandlung von Walter Grob – er hatte den Schmuck und das Bargeld annehmen wollen – erachtet der Bericht «als möglicherweise strafrechtlich relevant». Weil kein finanzieller Schaden für die Betroffenen entstanden ist, verzichten diese jedoch auf einen Strafantrag, wurde an der Medienorientierung ausgeführt. Walter Grob hatte wegen des Drucks auf sein Erbe verzichtet.