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Trogen muss nochmals wählen (07.07.2015)
Aus Regi Ostschweiz vom 07.07.2015.
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Ostschweiz Trogen muss Kantonsräte neu wählen

Das Ausserrhoder Obergericht heisst die Stimmrechtsbeschwerde eines Bürgers gegen die Wahl der Kantonsräte in Trogen gut. Der Kanton ist froh über die rechtliche Grundlage.

Kein Rekurs:

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Die Gemeinde Trogen verzichtet auf einen Rekurs, so Gemeindepräsidentin Dorothea Altherr gegenüber dem «Regionaljournal Ostschweiz». Man habe das Recht anders ausgelegt und sei nach dem üblichen Usus verfahren. «Wir werden das Wahlverfahren in Zukunft gemäss dem Entscheid des Obergerichts ausführen», so Gemeindepräsidentin Dorothea Altherr.

Am 12. April fanden im Kanton Appenzell Ausserrhoden Gesamterneuerungswahlen statt. Die Gemeinde Trogen hat ihren Stimmbürgern drei verschiedene Stimmzettel zugestellt: Darunter auch einen mit den Namen der Bisherigen. Dieser Stimmzettel wurde von der Gemeinde in Auftrag gegeben und auch finanziert.

Die beiden Bisherigen wurden denn auch wiedergewählt. Der erstmals zur Wahl in den Kantonsrat angetretene Jens Weber erreichte zwar das absolute Mehr ebenfalls, schied aber als Überzähliger aus.

Neutralitätsgrundsatz verletzt

Dagegen wurde eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Der abweisende Entscheid ist an das Obergericht weitergezogen worden. Dieses hat die Beschwerde nun gutgeheissen und verlangt eine Wahlwiederholung.

Das Gesetz lasse die dritte Kategorie von Stimmzetteln nicht zu. Der Mangel sei erheblich, weil die Gemeinde durch die Unterstützung der bisherigen Amtsinhaber den Neutralitätsgrundsatz, dem bei Wahlen eine grosse Bedeutung zukomme, verletzt habe, so Gerichtsschreiber Toni Bienz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Erst wenn es rechtskräftig ist, kann die Wahl neu angesetzt werden.

Weitere Gemeinden betroffen

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben auch weitere Gemeinden vorgedruckte Stimmzettel verteilt. Wie eine Umfrage des Kantons ergab, seien solche Stimmzettel in zehn von 20 Gemeinden verteilt worden.

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Kanton froh über rechtliche Grundlage (08.07.2015)
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Der Kanton sei froh, dass durch das Urteil Klarheit herrsche, was möglich ist und was nicht, sagte der zuständige Departementssekretär Thomas Wüst. Falls das Urteil rechtskräftig wird, werde der Kanton den Gemeinden empfehlen, auf vorgedruckte Wahlzettel zu verzichten.

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