Wie wichtig es ist, den digitalen Nachlass zu regeln, verdeutlicht das Beispiel dieser Familie : Nach dem Tod ihrer Tochter blieb das Smartphone für die Eltern verschlossen. Denn den Zugangscode, um das Smartphone zu entsperren, hat die junge Frau mit ins Grab genommen.
Unklar ist, ob absichtlich oder nicht, denn sie hat nicht explizit festgehalten, dass das Gerät für die Hinterbliebenen unzugänglich sein soll. Und heutige Smartphones sind gut vor Zugriff Dritter geschützt, ein Segen für Nutzerinnen und Nutzer, ein Fluch für die Hinterbliebenen.
Internetkonzerne und der Tod
Ein weiteres Problem: Internetkonzerne handhaben den Todesfall unterschiedlich. Bei einigen reicht es, eine Sterbeurkunde vorzuweisen, um Zugriff auf ein Konto zu erhalten oder zumindest die Daten löschen zu lassen.
Bei Apple hingegen ist die Apple-ID nicht übertragbar, bei Google und Facebook lassen sich Kontakte einrichten, die im Notfall Zugriff auf das Konto erhalten. Gerade weil die Rechtslage bei Cloud-Diensten unklar ist und jede Plattform anders damit umgeht, lohnt sich eine digitale Vorsorge.
Infrastruktur, Geräte, Logins: Das gilt es zu beachten
Folgende Checkliste hilft, den digitalen Nachlass zu organisieren:
- Schriftlich festhalten: Auf welche Daten und Geräte sollen die Hinterbliebenen Zugriff erhalten und auf welche nicht?
- Schriftlich festhalten: Welche digitalen Abonnemente existieren, wo sind die (digitalen) Rechnungen, Krankenkassenbelege und ähnliches gespeichert?
- Schriftlich festhalten: Wie ist die IT-Infrastruktur zu Hause organisiert? Dazu gehören beispielsweise die Zugangsdaten zum WLAN, dem Smart-Home oder zu Datenablagen (Heimserver, NAS). Liegt dieses Wissen bei einer einzigen Person, sind gravierende Probleme vorprogrammiert.
- Liste mit Passwörtern und Zugangsdaten erstellen und immer aktuell halten.
- Alle Notizen, Passwörter und Zugangsdaten an einem sicheren Ort aufbewahren, einer Vertrauensperson in einem geschlossenen Couvert oder einem Notar überlassen.
- Hilfreich ist die Verwendung eines Passwort-Managers , so muss der Vertrauensperson nur ein einziges Passwort übergeben werden.
Bei der Wahl der Vertrauensperson ist Vorsicht geboten, schliesslich erhält sie Zugang zu sehr intimen Daten. Der Partner oder die Partnerin ist nicht zwingend die beste Vertrauensperson. Besser ist die Wahl eines Notars oder einer Person, die garantiert kein persönliches Interesse an den Daten hat.
Digitalisierung der Nachlassorganisation
Das digitale Ich ist nur ein kleiner Teil, der die Organisation des gesamten Nachlasses betrifft – für viele ein leidiges Thema. Das haben auch Start-ups erkannt und wollen der alternden Bevölkerung, die zunehmend digital unterwegs ist, eine Internet-Plattform bieten.
Das Start-up Tooyoo zum Beispiel möchte diese Lücke schliessen: Es bietet an, den gesamten Nachlass auf einer digitalen Plattform zu verwalten. Dazu gehört etwa die Wahl der Vertrauenspersonen, Notfallinformationen wie die etwa die Vorsorgeverfügung, allfällig Bestattungswünsche und Informationen zu Bankkonten. Der Dienst kostet jährlich 39 Franken.
Sendebezug, SRF 3, 25.2.2020, 16:10 Uhr