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Digitaler Nachlass – Wem gehören Fotos von Verstorbenen?
Aus Kassensturz vom 09.04.2019.
abspielen. Laufzeit 10 Minuten 39 Sekunden.
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Digitaler Nachlass Erbt man auch die Daten?

Eltern erben das Smartphone ihrer verstorbenen Tochter. Was passiert mit Daten, die auf dem Gerät gespeichert sind?

Vor über einem Jahr nahm sich die Tochter von E. F. und A. F. das Leben. «Das ist das Schlimmste, was einem passieren kann – wenn man ein Kind durch einen Suizid verliert», sagt ihr Vater. Sie war erst 37 Jahre alt.

Was den Eltern bleibt, sind Erinnerungen. Auch digitale, wie zum Beispiel Fotos auf dem Smartphone: «Es ist etwas von ihr, dass noch ein wenig lebt», sagt ihre Mutter. «Wir sind sicher, dass sie viele Bilder auf dem Gerät gespeichert hat, diese Andenken hätten wir gerne», so der Vater.

Smartphones sind immer besser gesichert

Den Pincode kennen sie nicht. Deshalb probierten sie Zahlenkombinationen aus, bis es nicht mehr ging. Das iPhone ist deaktiviert. Bei Apple und beim Provider Sunrise suchten sie Hilfe. Doch die winken ab. Auch auf dem Laptop ihrer Tochter finden sie keine hilfreichen Informationen.

IT-Ermittler Lionel Bloch kennt die technischen Möglichkeiten. Aus einem Gerät kann der Experte viele Informationen herauslesen. Doch es gibt auch für ihn Grenzen. Rechtliche und technische: «Smartphones sind immer besser gesichert, dies erschwert auch Spezialisten den Zugang.»

Er sagt, ohne Pin sei die Arbeit sehr schwierig. Man könne versuchen, über ein iCloud- oder ein Email-Konto auf Dateien zuzugreifen. Aber auch dafür brauchen Erben ein Passwort. Zudem gilt: Nicht alles, was technisch möglich wäre, ist auch erlaubt.

Vorbereitung zu Lebzeiten:

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  • Behalten Sie stets den Überblick über Ihre Internetaktivitäten und löschen Sie Benutzerkonten, die Sie nicht mehr brauchen.
  • Halten Sie formgültig (handschriftlich oder öffentlich beurkundet) fest, was mit Ihren Daten und Onlinekonten passieren soll.
  • Erstellen sie eine Liste all Ihren Benutzerkonten samt Zugangsdaten (Logins, Passwörter) und halten Sie diese aktuell.
  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihren Willen digital vollstreckt. Dies kann auch der Testamentsvollstrecker sein oder ein sogenannter digitaler Willensvollstrecker. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Schliesslich vertraut man hier seine Daten Fremden an.

Weiter Informationen dazu finden Sie hier.

Keine Vorsorge, kein Zugriff

Jurist Martin Steiger ist Spezialist für Recht im digitalen Raum. Er hält fest: «Angehörige haben ein Anrecht auf die Daten auf einem Gerät. Ist dieses jedoch geschützt, dann läuft das Erbrecht ins Leere.»

Die Person, die den Pin festgelegt hat, habe entschieden, dass sie das Gerät entsprechend schützen möchte. Da sie keine Vorsorge betrieb, sei der Zugriff leider verwehrt. Das ist schmerzhaft für die Eltern: «So ist es für uns ein wertloses, totes Gerät, mit dem man nichts anfangen kann», sagt Mutter E. F.

Sie haben suizidale Gedanken?

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  • Hilfe für Jugendliche bietet die Pro Juventute, anonym, kostenlos und rund um die Uhr über die Nummer 147. Auch eine Beratung über Email oder Chat ist möglich
  • Hilfe für Erwachsene bietet die dargebotene Hand unter der Telefonnummer 143, auch diese Nummer ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Eine Kontaktaufnahme via Email oder Chat ist auch möglich:
Video
Studiogespräch mit Martin Steiger, Experte für Recht im digitalen Raum
Aus Kassensturz vom 09.04.2019.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 25 Sekunden.

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