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Fehler durch Autokorrektur Adrian statt Andrina – Familie muss neues Flugticket kaufen

Eine Woche in Spanien im Ferienort Lloret de Mar bei Barcelona – darauf freut sich eine Familie aus dem Kanton St. Gallen. Sie bucht die Ferien übers Internet beim Reiseveranstalter Tui. Bei der Buchung mischt aber die Autokorrektur des Computers mit. Sie verwandelt Tochter Andrina zu Adrian.

Die Familie bemerkt den Fehler erst nach einigen Wochen auf der Buchungsbestätigung, rechnet aber damit, dass das Reisebüro Tui die Sache unkompliziert bereinigt. Es kommt aber anders: Die Tochter brauche ein neues Flugticket, heisst es bei Tui. Kostenpunkt: 416 Franken. Für ihre Verhältnisse sei das viel Geld, sagt die Mutter.

Sie hakt bei der betreffenden Airline, Swiss, nach. Eine Hotline-Mitarbeiterin meint, es wäre an sich kein Problem, den Fehler auf dem Ticket zu korrigieren, man habe aber keinen Zugriff auf das System von Tui.

Änderungen nur bis maximal zwei Buchstaben möglich

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» schaltet sich ein. Nun tönt es etwas anders: Tui würde gratis und problemlos den Fehler korrigieren, aber die Swiss habe hier strenge Regeln, sagt Tui-Sprecherin Bianca Schmidt. Deshalb müsse die Familie nun leider ein neues Flugticket lösen.

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Swiss-Sprecherin Meike Fuhlrott bestätigt das: Namenskorrekturen seien nur möglich, wenn sich im Vor- und Nachnamen nicht mehr als zwei Buchstaben ändern. Nun gut: Adrian und Andrina – da kommt ein zusätzliches «n» dazu, also ein Buchstabe. Aber die Reihenfolge der Buchstaben spiele eben auch eine Rolle, und damit komme man in diesem Fall auf mehr Änderungen als zwei, so die Swiss-Sprecherin.

Strenge Regel soll Graumarkt verhindern

Man wende die Regel so strikt an, sagt die Swiss, weil man verhindern wolle, dass Kunden günstige Tickets kaufen und dann mit Gewinn weiterverkaufen können: «Das wäre nicht in unserem Sinn und auch nicht im Sinne unserer Kunden», so Meike Fuhlrott.

«Espresso» gibt zu bedenken, dass es diesem konkreten Fall wohl kaum um solche Mauscheleien gehe, schliesslich sind Familienname und Geburtsdatum von Andrina und «Adrian» identisch.

Schliesslich lenkt auch die Swiss ein: Man drücke ein Auge zu und erstatte der Familie den bereits einbezahlten Betrag für das Ticket zurück.

Am besten sofort reagieren

Wer sich Ärger sparen will, kontrolliert am besten gleich vor dem Absenden der Online-Buchung oder auf der Bestätigung, ob sich keine Fehler eingeschlichen haben. Reagiert man innert 24 Stunden, lässt sich in so einem Fall bei der Swiss ein Ticket nämlich noch kostenlos stornieren.

Gibt es triftige Gründe für eine Namensänderung, wie eine Heirat oder Scheidung, sind nachträgliche Namensänderungen ebenfalls möglich – allerdings verlangt die Swiss dann eine Gebühr von 25 Franken.

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