- Die Speicherdauer für TV-Programme wird von 7 auf 14 Tage verlängert.
- Dies haben die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream entschieden.
- Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen.
- Die SRG erachtet die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für nicht angemessen und ist nicht an der Branchenvereinbarung beteiligt.
- Trotzdem könnten mit dem Einigungstarif und der Branchenlösung auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert und bei einer Werbung wie bis anhin vorgespult werden.
- Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.
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Neue Regelung 14 Tage Replay für TV-Sendungen ab 2022
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sda/gern;hesa