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Neue Regelung 14 Tage Replay für TV-Sendungen ab 2022

  • Die Speicherdauer für TV-Programme wird von 7 auf 14 Tage verlängert.
  • Dies haben die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände Suissedigital und Swissstream entschieden.
  • Ausserdem können die Zuschauerinnen und Zuschauer aus dem Angebot der TV-Verbreiter zukünftig selber wählen, wie viel Werbung sie im Replay anschauen wollen.
  • Die SRG erachtet die Verlängerung der Replay-Dauer auf 14 Tage für nicht angemessen und ist nicht an der Branchenvereinbarung beteiligt.
  • Trotzdem könnten mit dem Einigungstarif und der Branchenlösung auch SRG-Programme 14 Tage gespeichert und bei einer Werbung wie bis anhin vorgespult werden.
  • Die neue Regelung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Audio
Kein Verbot für Replay-TV
aus Rendez-vous vom 14.12.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 12 Sekunden.

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