- Ein Gericht hat am Montag dem Einspruch des serbischen Tennisprofis Novak Djokovic gegen die Annullierung seines Visums stattgegeben.
- Die australische Regierung kann aber gegen den Entscheid weiterhin das Veto einlegen und den Serben trotzdem ausweisen.
- Das Einwanderungsministerium hat bestätigt, dass Einwanderungsminister Alex Hawke weiterhin das Recht habe, Djokovics Visum erneut zu annullieren. Die Angelegenheit werde derzeit geprüft.
- Djokovic darf sich derzeit in Melbourne frei bewegen. Er hat trainiert und sich über Twitter gemeldet.
Novak Djokovic hat im juristischen Tauziehen um seine Einreise in Australien einen ersten Sieg errungen. Ein Gericht in Melbourne entschied zugunsten des 34 Jahre alten Tennisstars und ordnete Djokovics Freilassung aus der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige an.
Djokovics Anwälte waren gegen die Annullierung seines Visums durch die Grenzschutzbehörden nach der Ankunft des Serben am Mittwoch vorgegangen. Der Entscheid des Gerichts im Sinne von Djokovic garantiert ihm allerdings nicht die Teilnahme am Turnier. Das letzte Wort hat die Regierung, sie kann jedem und jeder die Einreise ohne Angabe von Gründen verweigern. Australien hat sehr strenge Regeln im Kampf gegen die Pandemie und lässt im Prinzip nur geimpfte Personen ohne Quarantäne über die Grenze.
Einwanderungsminister Alex Hawke kann auch in den nächsten Tagen noch von seinem persönlichen Recht Gebrauch machen, das Visum des serbischen Tennisstars doch wieder aufzuheben. «Der Minister prüft derzeit die Angelegenheit und der Prozess ist noch nicht abgeschlossen», sagte eine Sprecherin der Behörde am Montagabend Ortszeit.
Die Regierung hatte zuerst vier Stunden Zeit, zu entscheiden, ob Djokovic in Abschiebungshaft bleiben muss. Diese Frist liess die Regierung verstreichen. Damit darf sich Djokovic erst einmal frei in Melbourne bewegen.
Positiv am 16. Dezember
Djokovics Anwälte hatten sich in ihrer Berufung darauf gestützt, dass ihrem Mandanten eine Ausnahmegenehmigung von zwei unabhängigen medizinischen Gremien genehmigt worden war. Der laut Gerichtsakten ungeimpfte Djokovic sei am 16. Dezember positiv auf das Coronavirus getestet worden und habe «absolut alles getan», was er für die Einreise nach Australien für erforderlich hielt.
Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass der serbische Tennisstar am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein soll. Deshalb soll der 20-malige Grand-Slam-Sieger am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung zur Einreise erhalten haben.
Laut den Gerichtsdokumenten soll Novak Djokovic zudem in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes angegeben haben, «nicht gegen Covid-19 geimpft» zu sein. Djokovic hatte um seinen Impfstatus seit Monaten ein Geheimnis gemacht.
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