- Wer lebende Tiere aus den Ferien in die Schweiz mitbringen möchte, soll sich vorab gründlich informieren. Das teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit.
- Haustiere wie Katzen und Hunde brauchen für die Einfuhr in die Schweiz entsprechende Papiere und je nach Herkunftsland auch Bewilligungen.
- Zudem können sie Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die für die Tierhalter rasch zu einem Problem werden können.
Wer in den Ferien einen streunenden Hund oder eine Katze ins Herz schliesst und ihnen in der Schweiz ein schönes Zuhause geben möchte, muss aufpassen: Sie können Träger von ansteckenden Krankheiten oder Tierseuchen sein und die Gesundheit hiesiger Tiere gefährden.
Es droht Konfiskation und Einschläferung
Sowohl Haustiere, aber auch Nutztiere, brauchen für die Einfuhr in die Schweiz die entsprechenden Papiere und je nach Herkunftsland – etwa für Hunde oder Katzen aus Tollwut-Risikoländern – Bewilligungen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Tiere an der Grenze konfisziert und im schlimmsten Fall eingeschläfert werden.
Informationen des Bundesamts
Es handle daher verantwortungslos, wer Tiere illegal über die Grenze bringe, schreibt das BLV.