Zum Inhalt springen

Header

Video
Volle Miete für unbewohnbare Wohnung nach Brand
Aus Kassensturz vom 23.03.2021.
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 3 Sekunden.
Inhalt

Sturer Vermieter Volle Miete für unbewohnbare Wohnung nach Brand

Nach einem Brand bei den Nachbarn muss eine Familie zwei Wohnungen bezahlen. Das bringt sie in finanzielle Probleme.

Nur wenige Monate nach der Geburt des Kindes brennt die Nachbarwohnung von Lilian und Patrick I. im Zürcher Unterland. Auch ihre Mietwohnung ist betroffen: Bei den Löscharbeiten entfernt die Feuerwehr einen grossen Teil des Bodens zwischen den beiden Wohnungen. Nun ist ihre Wohnung nur noch durch einen Parkettboden vom Brandherd getrennt. Durch die Ritzen im Parkett ziehen Brandgestank und Kälte. Dennoch wolle der Vermieter den Mietzins, sagt die junge Familie. Er habe die Wohnung nach dem Brand gebäudeseitig gereinigt. Die Wohnung sei bewohnbar, für den Hausrat sei er nicht zuständig. Doch für Familie I. ist klar: Hier können sie nicht wohnen. Erst recht nicht mit einem Kleinkind.

Mietzinsreduktion wäre nötig

Unterstützung erhält die Familie von Jürg Fontana, Experte des Mieterinnen- und Mieterverbands Zürich: «Solange die beiden Wohnungen nicht richtig voneinander abgetrennt sind, dringen Kälte und Gestank durch die Ritzen. Diese Wohnung ist zurzeit nicht bewohnbar – es müsste eine Mietzinsreduktion von 100 Prozent geben.»

Video
Jürg Fontana, Wohnfachberater MVZ: «Keine Heizung und es stinkt gewaltig. Das ist unzumutbar, sowieso für eine junge Familie.»
Aus Kassensturz vom 23.03.2021.
abspielen. Laufzeit 34 Sekunden.

Für die Familie wäre das wichtig: Solange sie nicht in ihrer Mietwohnung leben kann, brauchen sie eine andere Unterkunft. Das kostet. Aber sie können nicht zwei Wohnungen gleichzeitig bezahlen. Liliane I. ist Musikerin, während Corona gibt es keine Auftritte. Patrick I. hat wegen der Pandemie seine Stelle in der Gastronomie verloren.

Vermieter versteckt sich hinter Firmenkonstrukt

Familie I. schildert der Verwaltung ihre Notsituation und bittet um eine Mietzinsreduktion. Doch sie blitzt ab. Der Geschäftsführer der Verwaltung schreibt: «Die Beurteilung, ob eine Notsituation vorliegt, wird nicht von uns als Verwaltung gemacht.» Vielleicht werde später eine Mietzinsreduktion gewährt.

Video
Patrick I.: «Laut Vermieter müssen wir die volle Miete weiterzahlen.»
Aus Kassensturz vom 23.03.2021.
abspielen. Laufzeit 11 Sekunden.

Da die Verwaltung nicht entscheiden könne, möchte die Familie direkt mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen, doch dieser antwortet nicht. Recherchen von «Kassensturz» zeigen: Das Haus gehört einer Firma, die zur Hälfte dem Geschäftsführer der Verwaltung gehört. Dieser ist dort zudem Vorsitzender der Geschäftsführung. Der Verwalter ist also nicht nur der Verwalter, sondern hat auch bei der Besitzerfirma das Sagen. Zudem haben Verwaltungsfirma und Besitzerfirma die gleiche Adresse. Der Geschäftsführer der beiden Firmen will kein Interview geben. Er schreibt, es sei falsch, ihn als Vermieter zu bezeichnen. Die Verwaltung habe nicht selbst entschieden, weil sie sich an die Einschätzung von Fachpersonen gehalten habe.

Mietzinsreduktion nach «Kassensturz»-Dreh

Familie I. ist nicht schuld am Brand – aber sie hat deswegen grosse Probleme bekommen. Mittlerweile hat der Vermieter ihnen eine Mietzinsreduktion gewährt, allerdings nur für die ersten zwölf Tage. Das hat die Lage der Familie etwas entschärft, aber noch nicht gelöst. Knapp einen Monat nach dem Brand verkleidet der Vermieter die Decke der unteren Wohnung provisorisch und dichtet damit die Ritzen ab. Immerhin konnte Familie I. so inzwischen in ihre Wohnung zurückkehren.

Espresso, 23.03.2021, 08:13 Uhr / Kassensturz, 23.03.2021, 21:05 Uhr

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel