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Warnmeldungen in Chatgruppe Vor Blitzer gewarnt: Staatsanwaltschaft verteilt 96 Bussen

  • Die Staatsanwaltschaft Sursee hat 96 Mitglieder einer Chatgruppe bestraft, weil sie sich gegenseitig vor Polizeikontrollen im Kanton Luzern gewarnt hatten.
  • Die Verurteilten müssten Bussen und Untersuchungskosten von mehreren hundert Franken zahlen.
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Aus dem Archiv: Warnungen vor Radarkontrollen – Was ist erlaubt?
aus Ratgeber vom 13.11.2019. Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 58 Sekunden.

Die Staatsanwaltschaft führte gegen insgesamt 215 Personen eine Untersuchung. Diese hätten sich in einer Whatsapp-Gruppe zusammengeschlossen, um sich gegenseitig vor Polizeikontrollen zu warnen, hiess es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Die Chatgruppe verfügte über genau definierte Regeln, wie die Warnungen formuliert werden sollen. Ihr Tätigkeitsgebiet war auf die Zentralschweiz beschränkt, wie Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Aktiv war sie von Ende Oktober 2019 bis Ende Februar 2021.

376 Meldungen verschickt

96 Mitglieder der Chatgruppe verfassten insgesamt 376 Warnmeldungen, wie Kopp weiter bekannt gab. Sie seien des öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verurteilt worden, hiess es in der Mitteilung. Strafbar sei dies vor allem wegen des öffentlichen Charakters der Gruppe. Die Mitteilungen seien nicht im privaten Rahmen erfolgt.

Die Urteile sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft rechtskräftig. Einsprachen gab es keine. Die Verurteilten seien zwischen 23 und 56 Jahre alt, hiess es.

Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Nicht publiziert werden mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen.

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SRF 4 News, 11.10.2021, 10:30 Uhr;

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