Auf der Steuerrechnung befindet sich auch ein Betrag für die Kirchensteuer. Als Privatperson kann man aus der Kirche austreten und muss keine Kirchensteuer bezahlen. Juristische Personen aber - also Firmen - bezahlen in den meisten Kantonen Kirchensteuern, ob sie wollen oder nicht. Dieses Thema wird nun von den Jungfreisinnigen im Kanton Glarus aufgegriffen: Sie wollen, dass juristische Personen im Kanton Glarus von der Kirchensteuer befreit werden.
Nicht der erste Versuch
Es ist nicht das erste Mal, dass die Kirchensteuer in einem Kanton zu reden gibt: 2013 sind Thurgauer Unternehmer bis vor Bundesgericht, um sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen. Ohne Erfolg. Ein Jahr später kam eine Initiative im Kanton Graubünden an die Urne, die die Kirchensteuer abschaffen wollte. Auch hier ohne Erfolg. Mit fast 74 Prozent Nein-Stimmen wurde das Vorhaben abgelehnt. Ein paar Monate später im Kanton Zürich gab es beinahe das gleiche Resultat. Darauf liess man eine geplante Initiative im Kanton Thurgau fallen.
Steuer sei ungerecht
Nun versuchen die Jungfreisinnigen im Kanton Glarus einen weiteren Anlauf. Man finde die Steuer ungerecht, sagt der Co-Präsident der Jungfreisinnigen im Kanton Glarus, Marc Eberhard. Bei der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Glarus schaut man dem Vorstoss gelassen entgegen und betont, dass man mit dem Geld aus den Kirchensteuern nicht nur kirchliche Aktivitäten unterstützen, sondern vor allem viele soziale Projekte betreiben würde, sagt Ueli Knöpfel, der Präsident der evangelisch-reformierten Landeskirche im Kanton Glarus.
Der Antrag kommt voraussichtlich in einem Jahr an die Landsgemeinde im Kanton Glarus.