Das Urteil: Das Bezirksgericht Bad Zurzach hat entschieden. Der Fahrer des Lastwagens wird zu 24 Monaten Freiheitsstrafe bedingt und zu einer Busse von 5000 Franken verurteilt. Das Urteil wurde einstimmig gefällt. Das Gericht folgte mit dem Entscheid den Anträgen der Staatsanwaltschaft.
Der Fahrer ist unter anderem erstinstanzlich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und wegen mehrfacher fahrlässiger schwerer Körperverletzung verurteilt.
Die Begründung : Bei der Urteilsbegründung sagte der Gerichtspräsident, der Chauffeur habe die Kontrolle über den Anhängerzug verloren. Der Mann sei genügend geschult gewesen, sich auch in heiklen Situationen richtig zu verhalten. Es wäre möglich gewesen, die Kollision zu vermeiden.
Die Anklage: Der 25-jährige Schweizer wurde wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung und wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Busse von 5000 Franken.
Die Verteidigung wollte keine bedingte Freiheitsstrafe. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 100 Franken und eine Probezeit von zwei Jahren. Dazu fordert sie eine Busse von 2000 statt 5000 Franken.
Haltung Staatsanwaltschaft: «Der Unfall ist für alle tragisch», sagte der Staatsanwalt. Der Chauffeur habe das Fahrzeug fünf Sekunden lang nicht beherrscht. Es handle sich um einen «Fahrfehler mit einem hohen Preis».
Der Angeklagte sei «kein junger Hitzkopf». Doch der Mann habe sich mit seinem Schicksal abgefunden, während er sich mit dem Schicksal der Opfer kaum beschäftigt habe, sagte der Staatsanwalt.
Haltung Angeklagter: Vor Gericht steht der 25-jährige Lastwagenchaffeur. «Es ging alles so schnell», sagte er bei der Befragung vor dem Bezirksgericht. Er könne sich nicht mehr an die Details erinnern. Der unscheinbar und gehemmt wirkende Mann sprach mit einer Bubenstimme.
Er zeigte wenig Einsicht - anerkannte jedoch die Tatsachen: Er verursachte den schweren Verkehrsunfall. Erst kurz vor dem Prozess schickte er den Angehörigen und den Verletzten ein Kärtchen: «Es tut mir leid, was passiert ist.» Der Mann, der auch in der Armee Lastwagen fährt, arbeitet mittlerweile bei einem anderen Transportunternehmen. Den Führerausweis hatte er vorsorglich für sechs Wochen abgeben müssen.
Der Unfall: In den schweren Verkehrsunfall zwischen Lengnau und Endingen waren am frühen Morgen des 11. Novembers 2014 ein Lastwagen, ein Postauto und ein Personenwagen verwickelt gewesen. Im Postauto starben eine 18-jährige Frau und ein 24-jähriger Mann. Beiden stammten aus der Region.
Zwei weitere Insassen des Postautos wurden schwer verletzt. Im Auto, das hinter dem Postauto fuhr, erlitten zwei jüngere Personen schwere Verletzungen. Der Chauffeur des Postautos und der Lastwagenfahrer blieben unverletzt
Der Unfallhergang : Gemäss Anklageschrift war der Lastwagenfahrer kurz vor sechs Uhr in einer langgezogenen Linkskurve zwischen Lengnau und Endingen leicht über den rechten Fahrbahnrand hinaus in die angrenzende Wiese geraten. Danach soll er versucht haben, durch eine stärkere Lenkbewegung nach links den Lastwagen wieder auf die Fahrbahn zu bringen.
Der Lastwagenfahrer geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte seitlich mit dem korrekt entgegenkommenden Postauto. Nach der Streifkollision mit dem Postauto prallte der Lastwagen seitlich frontal in einen Personenwagen. Gemäss einem Gutachten ist der Unfall auf einen Fahrfehler des Lastwagenfahrers zurückzuführen.