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Postplatz-Initiative «Einfach auf ein Volks-Nein zu hoffen ist schon blauäugig»

Die Zuger Stadtregierung hätte vor der Abstimmung genauer prüfen sollen, ob die Postplatz-Initiative gültig ist.

Fast 60 Prozent der Stadtzuger Stimmbevölkerung sagten im Juni Ja zur Postplatz-Initiative. Diese verlangt, dass die Parkplätze auf dem Postplatz bestehen bleiben müssen. Kürzlich kam die Stadtregierung aber zum Schluss: Die Initiative lasse sich nicht umsetzen, da sie gegen kantonales Recht verstosse. Die Stadtregierung will die Initiative nun nachträglich vom Parlament für ungültig erklären lassen.

Stadtpräsident Dolfi Müller betont, die Stadtregierung habe immer darauf hingewiesen, dass die Initiative nicht umsetzbar sei – allerdings wohl mit zu wenig Nachdruck. «Nachträglich muss man sagen: Wir hätten sie vor der Abstimmung für ungültig erklären sollen», sagt er.

Nachträglich muss man sagen: Wir hätten sie vor der Abstimmung für ungültig erklären sollen.
Autor: Dolfi Müller Stadtpräsident Zug

Bei der SVP kommt das schlecht an: In einem Vorstoss schreibt sie, die Stadtregierung habe die Initiative gar nie umsetzen wollen. Die Stadt wehrt sich nun gegen diesen Vorwurf und nimmt die Initianten in die Pflicht: Auch sie hätten darauf achten müsse, ob ihr Anliegen überhaupt umsetzbar sei.

Fälle wie in Zug sind selten

Dass Initiativen nachträglich für ungültig erklärt werden sollen, ist selten. «Ungültige Initiativen gelangen in der Regel gar nicht zur Abstimmung», sagt Politologe Maximilian Schubiger, der an der Universität Bern zum Thema «Ungültigkeit in der direkten Demokratie» forscht. «Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt wie hier in Zug, wo ein Volksentscheid nachträglich annulliert werden soll.»

Ungültige Initiativen gelangen in der Regel gar nicht zur Abstimmung.
Autor: Maximilian Schubiger Politologe

Ob eine Initiative rechtlich zulässig sei oder nicht, müsse die Verwaltung abklären, nachdem das Volksbegehren eingereicht worden sei – daraus müsse dann eine politische Debatte im Parlament entstehen. Aber, sagt Schubiger: «Ein Parlament muss hier eine juristische Frage klären: Ist ein Volksbegehren rechtskonform oder nicht? Und um das entscheiden zu können, müssen womöglich eben Rechtsgutachten eingeholt werden.»

Ein solches Rechtsgutachten wäre im Fall von Zug wohl tatsächlich hilfreich gewesen, sagt Schubiger.

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