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Der Spagat zwischen Finanzpolitik und Sozialpolitik bei der Prämienverbilligung
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 21.12.2018. Bild: Keystone
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Prämienverbilligung im Aargau 102 Millionen Franken als «sozialpolitisches Minimum»

  • Der Kanton Aargau soll im Jahr 2020 gemäss Regierung 102,4 Millionen Franken an die Prämienverbilligung bezahlen.
  • Damit zahlt der Aargau im Vergleich mit anderen Kantonen wenig. Der Kantonsanteil beträgt gut 30 Prozent an der Gesamtsumme, im Durchschnitt beteiligen sich die Schweizer Kantone mit fast 42 Prozent.
  • Die Regierung selber spricht vom «sozialpolitischen Minimum». Die Zahlen der vergangenen Jahre zeigten: Wenn wenig Prämienverbilligung ausbezahlt wird, dann steigt die Zahl der Leute, welche ihre Prämien nicht bezahlen können und betrieben werden von den Krankenkassen.
  • Der Grosse Rat muss über die Prämienverbilligung entscheiden. Die nun berechneten Beträge liegen alle unter Budget, schon in den vergangenen Jahren gab der Kanton weniger Geld aus als budgetiert.

«Die grosse Herausforderung bei der Prämienverbilligung besteht darin, einen guten Mittelweg zwischen den sich widersprechenden sozial- und finanzpolitischen Zielen zu finden», schreibt der Regierungsrat.

Weil von der Gesamtsumme auch die Prämien von Personen, die Ergänzungsleistungen erhalten, und von Sozialhilfebezügern finanziert werden, steht für Personen und Familien des unteren Mittelstandes deutlich weniger Geld zur Verfügung.

Fast ein Viertel der Bevölkerung

Im kommenden Jahr liegen für die Prämienverbilligung im Aargau insgesamt 323 Millionen Franken bereit – inklusive Bundesbeitrag. Der Kanton stellt 96 Millionen Franken zur Verfügung. Der Regierungsrat wollte 10 Millionen Franken mehr. Der Grosse Rat kürzte den Betrag.

Rund 166'000 Personen erhalten 2019 voraussichtlich eine Prämienverbilligung. Das sind gut 23 Prozent der Bevölkerung. Davon sind 36'470 Personen, die Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen.

Immer mehr Betreibungen

Dass die Summe für die Prämienverbilligung im Aargau tief ist, zeigt die Zahl der Personen, die ihre Prämien nicht mehr bezahlen können. Sie werden von den Krankenkassen betrieben. Die massiv zu wenig ausgeschüttete Prämienverbilligung 2017 habe sich direkt in steigenden Betreibungszahlen niedergeschlagen, schreibt die Regierung.

2016 wurden von den Krankenversicherern 27'030 Betreibungsbegehren erhoben, im Jahr 2017 waren es bereits 37'631. Im Jahr 2018 wird mit 40'000 Betreibungsbegehren wegen nichtbezahlter Prämien gerechnet.

Regierungsrat gibt Gegensteuer

Aus diesem Grund hat der Regierungsrat im Jahr 2018 nachträglich den Einkommenssatz auf 17 Prozent reduziert. Das führt dazu, dass mehr Menschen wieder Anspruch auf eine Verbilligung haben.

Mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolge auch im kommenden Jahr eine Anpassung. Die Korrektur werde voraussichtlich dazu führen, dass sich die Zahl der Betreibungen wieder normalisiere, schreibt die Regierung.

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