Neun von zehn Gesuche für eine Prämienverbilligung sind im Kanton Luzern trotz budgetlosem Zustand genehmigt worden. Diese Versicherten respektive deren Krankenkassen erhalten provisorisch für Januar bis September die Verbilligung ausbezahlt. Sobald der Kanton ein rechtskräftiges Budget hat, werden die definitiven Werte festgelegt.
Weil der Kanton Luzern zur Zeit kein rechtskräftiges Budget hat, sah es zunächst so aus, als könnte er vorerst keine Prämienverbilligung auszahlen. Dies führte zu Kritik, auch im Kantonsparlament.
Der Regierungsrat passte Anfang Monat die massgebliche Verordnung an, so dass zumindest für die ersten neun Monate eine provisorische Verbilligung ausbezahlt werden kann. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, hat die Ausgleichskasse zwischenzeitlich 66'600 Gesuche oder 88 Prozent bearbeitet. Noch offen sind jene Gesuche, die einer weiteren Abklärung bedürfen.