Der Vorwurf: Die Stadt Rapperswil-Jona wirft den «Obersee Nachrichten» vor, eine «verunglimpfende Kampagne» gegen die Kesb Linth und deren Präsidenten zu führen. In einer aufwendigen Klage wird nun vor Gericht verlangt, dass das Blatt verschiedene Aussagen in seinem Online-Archiv und auf seiner Facebook-Seite löschen muss. Weiter soll die Gratiszeitung die durch persönlichkeitsverletzende Publikationen erzielten Gewinne herausgeben und dem Präsidenten der Kesb Linth eine Genugtuungssumme in der Höhe von 25'000 Franken zahlen.
Die Rechtfertigung: Bei der Bekanntgabe der Klage im Februar 2016 hatte Hug die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Zeitung habe «über unverständliche, widersprüchliche und rechtlich fragwürdige Kesb-Tätigkeiten und Entscheide berichtet». Es dürfe nicht sein, dass die Behörde ausserhalb der Medienbeobachtung agiere.
Der Prozess: Nun muss sich Bruno Hug verantworten. Der Prozess findet vor dem Kreisgericht Werdenberg Sarganserland in Mels statt. Eigentlich wäre das Kreisgericht See-Gaster in Uznach zuständig gewesen. Der Grund: Das Kantonsgericht wollte jeglichen Anschein von Befangenheit ausschliessen.