Die 75-seitige Anklageschrift sei diffus und gesetzeswidrig, erklärte Schwarzenbachs Verteidiger gleich zu Anfang des Prozesses vor dem Bülacher Bezirksgericht. Er beanstandete rund 50 Punkte und warf der Anklage Ungereimtheiten und Fehler vor. Der Tatvorwurf werde nicht klar, deshalb sei kein faires Verfahren möglich.
Anklageschrift nicht «diffus und gesetzeswidrig»
Der Richter räumte zwar gewisse Unklarheiten in der Anklageschrift ein. Nach einer einstündigen Bedenkfrist wies er den Antrag der Verteidigung jedoch zurück und begann mit dem eigentlichen Verfahren. Durch die Präliminarien hat sich der Prozess, der zwei Tage dauern soll, bereits erheblich verzögert.
Am Mittag mussten die Verhandlungen erneut unterbrochen werden. Der Richter hatte einen zusätzlichen Bericht angefordert, in dem steht, was der Zoll zur umstrittenen Einfuhr der Kunstwerke Schwarzenbachs untersucht hat. Die Verteidigung braucht nun Zeit, um den Bericht zu studieren.
Unbekannte Herkunft? Fälschungen?
Erst am späteren Nachmittag begann die eigentliche Hauptverhandlung mit der Befragung des Angeklagten. Urs E. Schwarzenbach gab dabei an, die Herkunft der von ihm gesammelten Kunstwerke teilweise gar nicht zu kennen. Es sei auch gut möglich, dass es sich bei einigen Bildern um Fälschungen handle. Die Verhandlung wird am Mittwoch weitergeführt.
Gegen Urs E. Schwarzenbach läuft ein Verfahren, weil er sich weigert, eine Busse von rund vier Millionen Franken zu zahlen. Der Hotelier des Grandhotels Dolder in Zürich hatte jahrelang Kunstwerke am Zoll vorbei in die Schweiz eingeführt – aus Zeitmangel für die langwierigen Zollkontrollen, wie Schwarzenbach angab. Die Mehrwertsteuer in zweistelliger Millionenhöhe hat er nachträglich bezahlt.