- Ein 63-jähriger Mann muss sich vor dem Strafgericht Muttenz (BL) verantworten. Er soll im November 2015 in Frenkendorf eine Frau erstochen haben.
- Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft: Er hatte 1994 im solothurnischen Hägendorf einen Doppelmord begangen und war dafür verurteilt worden.
- Die Solothurner Strafvollzugsbehörden hatten den Mann 2011 bedingt entlassen, vier Jahre später beging er das Tötungsdelikt im Baselbiet.
Der Gerichtspräsident sprach zu Beginn des Prozesses von einem Fall von «äusserster Brutalität». Der Beschuldigte soll im November 2015 in Frenkendorf rund 20 Mal mit zwei Messern auf eine 64-jährige Frau eingestochen haben. Zuvor hatte sich diese Frau nach einer mehrwöchigen Beziehung vom mutmasslichen Täter getrennt.
Das habe ihn «massiv gekränkt», heisst es in der Anklageschrift, der Mann habe deshalb einen Racheakt geplant. Kurz nach der Tat kehrte der Täter an den Tatort zurück, wo er von der Polizei sogleich verhaftet wurde. Der Angeklagte ist geständig.
Doppelmörder von Hägendorf
Bereits wenige Tage nach der Bluttat von Frenkendorf wurde bekannt, dass der mutmassliche Täter ein verurteilter Doppelmörder ist. Er hatte 1994 in Hägendorf eine 27-jährige Frau und ihren Bruder mit unzähligen Schüssen aus einem Gewehr ermordet. Bereits damals ging es um ein Beziehungsdelikt: Das weibliche Opfer war eine ehemalige Freundin des Täters.
Der Mann wurde für die Tat von Hägendorf zu lebenslänglicher Haft verurteilt. 2011 liessen ihn die Solothurner Strafvollzugsbehörden nach gut fünfzehn Jahren im Gefängnis frei, er wurde bedingt entlassen mit einer Probezeit von fünf Jahren.
Die Solothurner Regierung hatte im Januar 2016 erklärt, die Entlassung des Doppelmörders sei korrekt gewesen, ein «rechtskonformer Entscheid» . Im Kantonsparlament hatte es später trotzdem Kritik gegeben, vor allem von bürgerlichen Parteien.