Es gibt zwei Versionen der Kontrolle, die im Zentrum steht des neuen Urteils des Zürcher Obergerichts:
Die Zürcher Stadtpolizei sagt, der Mann habe sich verdächtig verhalten, habe den Polizisten nicht in die Augen geschaut und sei ihnen ausgewichen. Deshalb hätten sie ihn kontrolliert. Und ihn gebüsst, weil er sich weigerte, sich auszuweisen.
Der 43-jährige Bibliothekar mit Schweizer Pass und kenianischen Wurzeln hingegen fühlt sich diskriminiert. Die Polizisten hätten ihn nur kontrolliert, weil er schwarz sei. Er weigert sich deshalb, die Busse zu bezahlen.
Ausschlaggebend für die Kontrolle war das Verhalten, nicht die Hautfarbe.
Das Zürcher Obergericht hat nun den Polizisten recht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Kontrolle aus diskriminierenden Gründen vorgenommen worden sei, schreibt das Obergericht in seinem Urteil. Schikanös oder unrechtmässig sei sie nicht gewesen.
Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass institutioneller Rassismus ein stärker verbreitetes Problem ist als gemeinhin angenommen.
Dies wiederum will der Mann nicht akzeptieren. Mit Hilfe der Organisation «Allianz gegen Racial Profiling» hat der Mann Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts eingelegt. Nun muss das Bundesgericht über den Fall urteilen.