Zum Inhalt springen

Racial Profiling Wird Praxis der Basler Polizei zum Thema vor Gericht?

Ein Mann, der im Januar in Basel eine Polizeikontrolle gestört hatte und deshalb verurteilt worden war, zieht das Urteil an das Appellationsgericht weiter. Er hatte zufällig beobachtet, wie die Polizei einen Schwarzen kontrollierte und nachgefragt, ob sie einen Grund für die Kontrolle habe oder ob es sich lediglich um «racial profiling», also um eine Kontrolle wegen der dunklen Haut des Mannes handeln würde.

In der Urteilsbegründung habe der Richter «racial profiling» nun aber in einer seltenen Klarheit beschrieben, sagt sein Anwalt Alain Joset. Das wiederum habe seinen Mandanten dazu bewogen, das Urteil weiter zu ziehen.

«In früheren Urteilen hat man stets damit argumentiert, dass sich der Kontrollierte verdächtig verhalten habe», sagt Joset. Dies sei im aktuellen Fall aber anders: «Da steht schwarz auf weiss, dass die Kontrolle aufgrund des Äusseren gemacht wurde, nicht wegen dem Verhalten des Kontrollierten.» Joset folgert aus der Urteilsbegründung: «Wäre ich zur selben Zeit am selben Ort gewesen, wäre ich wohl nicht kontrolliert worden. Mein Mandant, der sich zur selben Zeit am selben Ort wie der Schwarze aufhielt, wurde auch nicht kontrolliert.»

Andere Fragestellung vor Gericht

Im Verfahren vor dem Basler Strafgericht wurde allerdings nicht die Frage beantwortet, ob die Polizeikontrolle rechtens gewesen war. Es ging lediglich um die Frage, ob der Passant diese habe stören dürfen oder nicht. Der Richter kam zum Schluss, dass er dies nicht habe machen dürfen, egal, ob die Kontrolle an sich rechtens gewesen war. Nun hofft der erstinstanzliche Verurteilte aber, dass bei einem Verfahren vor dem Appellationsgericht auch das Verhalten der Polizei und deren mögliche rassistische Kontrolle Thema sein wird.

Mehr zum Thema

Meistgelesene Artikel