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Räuber vor Zürcher Gericht 14 Jahre Gefängnis für «Pink Panther»

  • Das Bezirksgericht Zürich hat ein 37-jähriges mutmassliches Mitglied der Juwelenräuber-Bande «Pink Panther» zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt.
  • Der Serbe war an fünf Raubüberfällen auf Juweliergeschäfte in der Schweiz beteiligt. Drei der Überfälle passierten in der Stadt Zürich.
  • Zudem ging es um je zwei Überfälle in Deutschland und Österreich. Beide Länder hatten Zürich mit die Beurteilung dieser Fälle betraut.

Mit seinem Urteil folgte das Bezirksgericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft II , die auf Betäubungsmitteldelikte und organisierte Kriminalität spezialisiert ist. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren gefordert. Die mögliche Höchsstrafe hätte bei 20 Jahren gelegen.

Wer sind die «Pink Panther»?

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Bei den «Pink Panther» handelt es sich um eine international tätige Bande aus dem Balkan. Sie wird der organisierten Kriminalität zugerechnet. Seit vielen Jahren verüben jeweils unterschiedlich zusammengesetzte kleine Gruppen ihrer Mitglieder Raubüberfälle auf Juweliergeschäfte in der ganzen Welt.

Ihren Übernamen erhielt die Bande von einem ehemaligen Scotland-Yard-Beamten. Bandenmitglieder hatten 1993 in London ein Juweliergeschäft ausgeraubt und einen Diamantring in einer Dose mit Gesichtscrème versteckt – genau wie im «Pink Panther»-Film aus dem Jahr 1963.

Der Verteidiger des vollumfänglich geständigen Beschuldigten hatte auf zehn Jahre Freiheitsentzug plädiert. Der Mann aus Serbien gehört mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einer Bande mit dem Übernamen «Pink Panther».

Der Beschuldigte gestand, an allen neun Überfällen beteiligt gewesen zu sein. Die Täter erbeuteten dabei Luxusuhren und Schmuck im Gesamtwert von gegen 20 Millionen Franken. Allein bei den drei Überfällen auf Bijouterien in Zürich betrug die Deliktsumme 16 Millionen. Die beiden andern Überfälle in der Schweiz erfolgten in Montreux und Lausanne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder Verteidigung noch Anklage wollten schon sagen, ob sie das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen.

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