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Unter neuem Namen Fotografin schröpft erneut unwissende Kundin

Schon vor fast zehn Jahren wurde die Fotografin bekannt wegen ihrer Vorgehensweise und den hohen Preisen pro Bild.

2013 berichtete das SRF-Konsumentenmagazin «Kassensturz» schon über die Fotografin Smerakda Giannini, die an einer Gewerbeausstellung Fotoshootings an Teilnehmende eines Wettbewerbs verschenkte. Nun tat sie dies erneut an einer anderen Messe und unter einem neuen Namen: «Kyra Kee» vom «Fotostudio 8421».

Auch dieses Mal gewann eine junge Frau ein Fotoshooting, und zwar zum halben Preis, vier Bilder inklusive. Dieses erste Shooting für 125 Franken verlief ohne Probleme. Die Kundin kaufte am Schluss auch einige zusätzliche Fotos für zehn Franken pro Stück. Dann bot ihr die Fotografin erneut ein Shooting an, und zwar für ein sogenanntes Kunstposenbild. Dieses koste eigentlich 1000 Franken, sie müsse aber nur 300 bezahlen. Die Kundin willigte ein, das Shooting fand gleich anschliessend statt. Bis zu diesem Zeitpunkt lief alles mündlich ab zwischen der Fotografin und der Kundin.

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Vertrag erst nachträglich auf dem Tisch

Erst nach dem Shooting, welches unter dem Namen «Precious Gift Fotografie» stattfand, kam plötzlich ein schriftlicher Vertrag auf den Tisch. Darin steht, dass ein digitales Bild 2600 Franken koste, ein Ausdruck gar bis zu 7500. Die junge Frau traute ihren Augen nicht. Sie fühlte sich verpflichtet, den Vertrag zu unterschreiben, da die Fotografin die Arbeit für das Shooting ja schon gehabt hatte. Sie unterschrieb, bezahlte die 300 Franken für das Shooting und ging ohne Kunstposenbild heim.

Gegenüber der Kundin rechtfertigte Kyra Kee die hohen Bildpreise so, dass ihre Fotos einzigartig seien und sie international bekannt sei. Tatsächlich findet die Kundin später heraus, dass die Frau bekannt ist – jedenfalls schweizweit und unter dem Namen Smerakda Giannini, aus eben diesem «Kassensturz»-Bericht.

Fotografenverband: «Das ist ein haarsträubender Fall!»

«Espresso» will von der Fotografin wissen, weshalb sie der Kundin den Vertrag erst nach dem Shooting vorlegte. Sie schreibt: «Dann, wenn die Kundin die Erfahrung hinter sich hat, die Spannung weg ist und sie ihre Sachen wieder eingepackt hat, setzten wir uns für das Bürokratische und Finanzielle in Ruhe hin.» Ein Vorgehen, das sie bereits im kritisierten «Kassensturz»-Fall angewandt hatte.

Eine seriöse Fotografin arbeite mit offenen Karten und zeige nicht erst im Nachhinein ihre Bildpreise. Normalerweise koste ein Foto nach so einem Shooting zwischen 30 und 50 Franken.
Autor: Remo Ubezio Co-Präsident Schweizer Berufsfotografen

Für den Co-Präsidenten der Schweizer Berufsfotografen (SBF) Remo Ubezio ist dieses Vorgehen ein absolutes No-Go: «Sie zieht damit die ganze Branche in Mitleidenschaft.» Eine seriöse Fotografin arbeite mit offenen Karten und zeige nicht erst im Nachhinein ihre Bildpreise. Normalerweise koste ein Foto nach so einem Shooting zwischen 30 und 50 Franken.

Zu ihrer Preisgestaltung sagt die Fotografin: «Als Künstlerin habe ich das Recht meine Bilder so anzupreisen, wie ich es für korrekt halte.» Schliesslich herrsche in der Schweiz freie Marktwirtschaft.

Als Künstlerin habe ich das Recht meine Bilder so anzupreisen, wie ich es für korrekt halte. Schliesslich herrsche in der Schweiz freie Marktwirtschaft.
Autor: Kyra Kee Fotografin

SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner liegt der Vertrag für diese «Precious Gift Fotografie» vor.  Üblicherweise seien solche Fotoshooting-Verträge Werkverträge, das heisst, der Erfolg sei geschuldet, in diesem Fall die Fotos: «Hier haben wir die absurde Situation, dass die Kundin dafür bezahlen muss, dass sie fotografiert wird.»

Smerakda Giannini sieht dies anders. Fotoshooting-Verträge seien nicht automatisch Werkverträge. In ihrem Fall handle es sich um eine «Vereinbarung». Doch selbst dann müsste eine Kundin diese Vereinbarung vorab sehen, und sicher nicht erst im Nachhinein.

Weiterführende Links:

Espresso, 08.08.22, 08:13 Uhr ; 

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