Mit 64 zu 31 Stimmen hat sich das Luzerner Kantonsparlament am Montagvormittag für den Vorschlag der Luzerner Regierung entschieden. Diese hatte im Rahmen der Revision des Planungs- und Baugesetzes vorgeschlagen, bei der Mehrwertabgabe mehr abzuschöpfen, als das Bundesrecht als Minimum vorsieht.
Wird ein Grundstück ein- oder umgezont, gewinnt es an Wert, ohne dass die Eigentümerin oder der Eigentümer etwas dafür getan hat. Der Bund schreibt vor, dass von diesen Wertsteigerungen mindestens 20 Prozent abgeschöpft werden.
Abschöpfen auch bei Verdichtung
Der Kantonsrat hat nun beschlossen, dass nicht nur bei einer Anpassung der Zone der Mehrwert abgeschöpft werden kann, sondern auch bei Verdichtungen auf einer Parzelle. Die Verdichtung war der Zankapfel der Vorlage. SVP und Teile der FDP wollten darauf verzichten.