Wer ist im Kanton Luzern für welchen Bereich zuständig und wer - Kanton oder Gemeinden - soll wieviel bezahlen? Diese Frage steht am Anfang der grossen Aufgaben- und Finanzreform. An dieser haben Regierung und Gemeinden drei Jahre lang gearbeitet.
Die Regierung stellt sich die neue Aufgabenteilung so vor: Der Kanton ist künftig alleine für den Hochwasserschutz zuständig und übernimmt die Hälfte der Kosten bei der Volksschule. Im Gegenzug sollen die Gemeinden bei gewissen Aufgaben den Kanton entlasten - vor allem im Sozialbereich.
Insgesamt werden mit der Reform Aufgaben in der Höhe von rund 200 Millionen Franken abgetauscht. Viele Gemeinden sind mit diesem Vorschlag einverstanden.
Droht der Absturz im Parlament?
Trotzdem gibt es bereits im Vorfeld scharfe Kritik an der Luzerner Regierung. Sie wolle das Riesenprojekt im Schnellzugstempo durchboxen, obwohl es noch sehr viele Unsicherheiten und Risiken gebe, heisst es bei den Parteien.
So rechne die Regierung zum Beispiel bereits die Einnahmen aus der Steuervorlage des Bundes in die Reform mit ein, obwohl die konkreten Auswirkungen auf den Kanton Luzern noch nicht absehbar seien.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrats will das Geschäft sogar an die Regierung zurückweisen. Sie schaut die Verknüpfung der Aufgaben- und Finanzreform mit den Steuergesetzrevisionen als Risiko an.
Die Aufgaben- und Finanzreform solle erst behandelt werden, wenn Klarheit über die Erträge aus den Steuergesetzrevisionen herrsche. Die Debatte im Luzerner Kantonsparlament verspricht Zündstoff.
Eine Minderheit der Kommission möchte nämlich die Aufgaben- und Finanzreform zügig umsetzen. Sie weist darauf hin, dass dem Kanton ab 2020 20 Millionen Franken fehlen könnten, wenn das Reformwerk aufgeschoben werde.