Rudolfstetten-Friedlisberg muss wegen des Austritts aus der APK nur 103'483 Franken nachzahlen. Die APK hatte von der Gemeinde per Klage eine Nachzahlung von 1,15 Millionen Franken verlangt.

Rudolfstetten-Friedlisberg war per Ende 2007 aus der APK ausgetreten. Aufgrund der damaligen Unterdeckung der Pensionskasse von 70 Prozent forderte die APK auch von den ausgetretenen Gemeinden eine Beteiligung an den Ausgleich des Fehlbetrages.
Die APK bezahlte für die aktiv versicherten Mitglieder, welche die Kasse kollektiv verliessen, 100 Prozent aus. Die Gemeinde hatte also damals rund drei Millionen Franken erhalten.
Der Rechtsvertreter der Gemeinde und die zwei Rechtsvertreterinnen der APK schenkten sich in ihren Plädoyers vor Versicherungsgericht nichts. Nur in einem Punkt waren sie sich einig: Beim Rechtsstreit handelt es sich um einen Fall von
«höchster Komplexität» mit Tragweite.
Gericht setzt auf Rechtsgleichheit
Der Vorsitzende des Versicherungsgerichtes begründete das Urteil mit der Rechtsgleichheit. Die ausgetretenen und die in der APK verbliebenen Gemeinden müssten gleich behandelt werden.
Die von der Kasse gebildeten Wertschwankungsreserven müssten jedoch nicht ausfinanziert werden. Auch dürfe die APK von austretenden Mitgliedern nicht mehr verlangen als von den verbleibenden.
Rudolfstetten-Friedlisberg muss gemäss Urteil einen Anteil von 9,971 Prozent zur Ausfinanzierung an die APK bezahlen. Das entspricht 625'000 Franken, abzüglich der Arbeitgeberreserve
Unter dem Strich bleiben 103'483 Franken und 90 Rappen. Die Gemeinde muss je nach Zeitpunkt einen Verzugszins von zwei bis fünf Prozent bezahlen.
Harte Worte der Juristen
Der Rechtsvertreter der Gemeinde warf der APK einen «Taschendiebtrick» vor. Die Kasse dürfe kein Austrittsgeld in Millionenhöhe von der Gemeinde fordern. Die Klage müsse daher vollumfänglich abgelehnt werden. Die Gemeinde gehörte seit 1962 der
kantonalen Kasse an.
In dieser Zeit hätten sich die rechtlichen Grundlagen in der Berufsvorsorge stark geändert. Der Rechtsvertreter kritisierte etwa, dass die APK trotz Unterdeckung Wertschwankungsreserven gebildet hatte. Dieses Geld gehöre den Versicherten. Die Kasse könne nicht einseitig Reglemente ändern.
Die Rechtsvertreterinnen der APK wiesen die Kritik als «Stimmungsmache» und «polemische Anwürfe» zurück. Die Gemeinde habe als Arbeitgeberin 1994 einen sogenannten Anschlussvertrag unterzeichnet.
Sie habe sich damit verpflichtet, allfällige Änderungen des APK-Reglementes zu akzeptieren. Es bestehe daher für die Gemeinde klar eine Nachschusspflicht. Die Gemeinde müsse den versicherungstechnische Fehlbetrag ausgleichen.
Der Entscheid des kantonalen Versicherungsgerichtes hat eine besondere Bedeutung. Die APK klagte Rudolfstetten-Friedlisberg als sogenannte Mustergemeinde ein. Insgesamt 45 Arbeitgeber, vor allem Gemeinden, waren per Ende 2007 aus der APK ausgetreten, sie alle dürften mit Spannung auf das Urteil gewartet haben.
Dazu gehört auch die Stadt Zofingen. Die APK fordert von Zofingen rund 25 Millionen Franken. Die Stadt selbst will von der APK zusätzlich 11 Millionen ausbezahlt erhalten.
Gemeinden freuen sich über Entscheid
Für die Gemeinden bedeutet der Entscheid des Aargauer Versicherungsgerichts einen Sieg. Joseph Brehm, Gemeindeammann von Rudolfstetten-Friedlisberg zeigt sich gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF erleichtert: «Wir sind erleichtert, denn eine Million auszugeben, anstatt nur 100‘000 Franken ist etwas ganz anderes».
Auch andere Gemeindevertreter sind zufrieden. Die Gemeinde Wohlen hätte sieben Millionen Franken zahlen müssen. Gemeindeammann Walter Dubler: «Das ist auch für eine grosse Gemeinde wie Wohlen viel Geld. Zudem haben wir diesen Betrag nicht einfach in irgendeinem Kässeli auf Vorrat».
Aargauische Pensionskasse wartet ab
Susanne Jäger, die Geschäftsführerin der Aargauischen Pensionskasse will nun das schriftliche Urteil abwarten: «Wir haben die Situation mit Experten eigentlich genau abgeklärt». Ob das Aarauer Urteil also auch vor einer höheren Instanz standhält, ist noch unklar. Jäger weiss zurzeit noch nicht, ob die Pensionskasse das Urteil an das Bundesversicherungsgericht weiterzieht.
APK wurde ausfinanziert
Mit dem Austritt hatten die Gemeinden auf das vom Kantonsparlament 2006 revidierte Dekret über die Aargauische Pensionskasse reagiert. Neben dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat wurde das Rentenalter von 63 auf 65 Jahre erhöht.
Das Parlament beschloss damals auch, die bestehende Deckungslücke bei der Pensionskasse von 90,9 Prozent voll auszufinanzieren sowie eine Wertschwankungsreserve in der Höhe von 15 Prozent zu bilden. Der Kanton und die Gemeinden, welche in der Kasse blieben, mussten insgesamt 1,4 Milliarden Franken in die Kasse bezahlen.
In der APK sind unter anderem alle Aargauer Staatsangestellten und Lehrpersonen versichert. Auch die Angestellten von 108 Gemeinden und 38 Verbände waren der APK angeschlossen.
Allein die Gemeinden und Verbände, die in der APK verblieben, mussten für die Ausfinanzierung der APK nach Inkrafttreten des Dekrets 282 Millionen Franken nachschiessen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht in Luzern angefochten werden. Sowohl APK-Geschäftsführerin Susanne Jäger als auch Gemeindevertreter liessen sich nicht in die Karten blicken. Es hiess unisono, man
wolle die schriftliche Begründung des Urteil abwarten und danach entscheiden.
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