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Einschätzungen zum Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 10.03.2020. Bild: srf
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Bezirksgericht Lenzburg Neun Monate Gefängnis für Drohung auf Twitter

  • Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilt einen 49-jährigen Mann aus Möriken zu 9 Monaten Gefängnis.
  • Die Strafe wird aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Behandlung.
  • Der Mann hatte im Oktober 2018 über Twitter Frauen im Allgemeinen beschimpft. Dazu stellte er das Foto einer bestimmten, aber ihm unbekannten Frau ins Netz.

Diese Frau, wohnhaft in Deutschland, zeigte den Mann bei der Polizei an. Die Staatsanwaltschaft befand, der Mann habe die Frau mit seinem Tweet in Angst und Schrecken versetzt. In der Anklageschrift liest man, dass er der Frau androhte, sie zu Tode zu prügeln.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit. Das Bezirksgericht Lenzburg sprach ihn am Dienstag in diesem Punkt schuldig und verurteilte ihn auch wegen Drohung. Das Strafmass sind 9 Monate Gefängnis.

Die Strafe wird aber aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Behandlung. Während der Dauer der Behandlung wird der Täter von der Bewährungshilfe begleitet. Das Gericht bestimmte auch, dass er eine geregelte Arbeit haben muss.

Er ist ein Wiederholungstäter

Weiter muss er die Verfahrenskosten von mehr als 25'000 Franken bezahlen. Der Verurteilte sass schon 105 Tage in Untersuchungshaft. Diese werden an die Strafe von 9 Monaten angerechnet. Die Verhandlung wurde im abgekürzten Verfahren durchgeführt. Das heisst, die Anklage und die Verteidigung hatten sich auf das Strafmass verständigt. Deshalb gab es keine Verhandlung.

Der Mann war schon im Januar 2018 wegen eines ähnlichen Vergehens verurteilt worden. Damals hatte er einen Strafbefehl erhalten über eine bedingte Geldstrafe. Das Bezirksgericht widerrief am Dienstag diese Strafe und wandelte sie in eine unbedingte um. Nun muss der Täter die Geldstrafe von 4200 Franken bezahlen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 17.30 Uhr;

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