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Aargau Solothurn Neue Kompetenzregelung für Aargauer Familiengerichte kommt gut an

Sie kommen fast nicht mehr nach: die Aargauer Familiengerichte. Weil sich der Pendenzenberg immer höher stapelt, soll eine neue Kompetenzregelung Entlastung bringen. Einfache Fälle soll der Einzelrichter alleine beurteilen. In der Vernehmlassung gibt es dafür Verständnis.

Es gibt sie erst seit 2013 und trotzdem schwimmen sie bereits jetzt förmlich in der Arbeit: Die Familiengerichte haben einen Pendenzenberg von mehreren 1000 Fällen, der sich seit ihrer Einführung angesammelt hat. Nun will die Regierung die Familiengerichte entlasten. Und fast alle Regierungs-Parteien stimmen dem zu.

Eltern streiten vor ihren Kindern (Symbolbild)
Legende: In einfachen Fällen soll künftig nur noch ein Richter entscheiden. Colourbox

Breite Front für den Vorschlag

FDP, CVP, SP und Grüne sind mit dem Vorschlag einverstanden, dass künftig der Einzelrichter einfache Fälle selber beurteilen kann. Aktuell werden alle Entscheide von einem Dreierteam gefällt, bestehend aus Einzelrichtern, Sozialarbeitern und Psychologen.

Das ist unnötig, finden nun viele Parteien im Rahmen der Vernehmlassung. Einige fügten in den schriftlichen Stellungnahmen hinzu, dass diese angestrebte Regelung häufig heute schon praktiziert werde.

Die neue Kompetenzregelung würde helfen, den grossen Pendenzenberg abzutragen. Das sehen auch der Aargauische Gewerbeverband und der Aargauische Gewerkschaftsbund (AGB) so.

SVP wünscht sich das System der Vormundschaftsbehörde zurück

Keine Unterstützung gibt es hingegen von der SVP. Sie kann sich mit dem neuen System der Familiengerichte nicht anfreunden. Ihr fehlt das direkte Mitspracherecht der Gemeinden, so wie es früher war. Gemeint ist damit die ehemalige Vormundschaftsbehörde in der Gemeinde. Dieses System müsse man wieder anpeilen, schreibt die SVP in ihrer Vernehmlassungsantwort.

Audio
Parteien wollen Familiengerichte entlasten (11.9.2014)
01:10 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 10 Sekunden.

Keine guten Noten für diesen Vorschlag gibt es auch vom VPOD Aargau, dem Verband des Personals öffentlicher Dienste. Diese neue Kompetenzregelung bringe nur wenig Entlastung, so der VPOD. Stattdessen brauche es mehr Personal in den Familiengerichten. Das fordert auch der AGB.

Über eine Aufstockung bei den Aargauer Familiengerichten debattiert auch der Grosse Rat am Dienstag. Die geplante Aufstockung geht jedoch sowohl dem AGB wie auch dem VPOD zu wenig weit.

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