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Wirten ohne Patent, am Anfang im Kanton Solothurn möglich. Gibt es nun Grüselbeizen?
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 24.06.2020. Bild: Keystone
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Solothurner Wirtschaftsgesetz Eine Beiz eröffnen wird (wieder) einfacher

  • Seit 4 Jahren gilt: Wer im Kanton Solothurn eine Beiz, ein Restaurant oder einen Imbiss eröffnet, muss von Anfang an ein Wirtepatent besitzen.
  • Nun wird diese strenge Regel wieder gelockert. Das hat das Kantonsparlament beschlossen.
  • Die Mehrheit der Parlamentarier ist überzeugt, dass es deswegen nicht mehr Grüselbeizen geben wird.

Wer Bier ausschenken oder ein Cordon bleu auftischen will, muss heute im Kanton Solothurn zuerst teure Kurse besuchen und das Wirtepatent erwerben, erst dann darf er Leute bewirten. Das ist eine vergleichsweise strenge Regel. Andernorts ist es möglich, zuerst eine Beiz zu eröffnen und erst dann das Wirtepatent zu machen.

Der Solothurner Kantonsrat hat am Mittwoch über eine Lockerung diskutiert. SP-Kantonsrat Thomas Marbet setzte sich dafür ein, dass die strenge Regel beibehalten wird: «Das macht Sinn, wir reden ja nicht über die Abgabe von Kägi Fret nach einer Wanderung, sondern über Lebensmittelsicherheit und Hygiene».

SVP-Kantonsrat Matthias Borner setzte sich grundsätzlich auch für das Beibehalten der strengen Regel ein, wollte aber im Gesetz Ausnahmen zulassen: «Zum Beispiel, wenn ein Beizer einer für das Dorf wichtigen Beiz überraschend stirbt. Wenn dann die nächste Generation übernehmen will, aber noch kein Patent hat, muss die Beiz schliessen».

Klare Mehrheit für Lockerung

Beide Vorschläge setzten sich nicht durch. 61 der 100 Kantonsräte votierten für eine weitergehende Lockerung. So soll es im Kanton Solothurn künftig möglich sein, eine Beiz, ein Restaurant oder ein Take-away-Lädeli zu eröffnen, ohne dass man von Anfang an über ein Wirtepatent verfügt. Um die nötigen Kurse zu besuchen, hat ein neuer Beizer künftig ein Jahr Zeit.

FDP-Kantonsrat Daniel Probst stellte klar, dass es deswegen nicht mehr Grüselbeizen geben wird im Kanton Solothurn. Unabhängig davon, ob ein Beizer ein Patent habe oder nicht, werde die Lebensmittelkontrolle weiterhin kontrollieren, ob die Hygienestandards eingehalten seien. Und sei etwas nicht in Ordnung, werde ein Betrieb sanktioniert oder geschlossen: «Es sind zu keiner Zeit Menschen gefährdet, das ist weiterhin sichergestellt».

Takeaway
Legende: Keystone

Regionaljournal Aargau Solothurn, 06:32 Uhr;

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