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Aargau Solothurn St. Ursen-Brandstifter kommt doch noch nicht frei

Er muss freigelassen werden, so hat das Bundesgericht entschieden: Der Mann, der in der Solothurner St. Ursen-Kathedrale Feuer gelegt hat, könne nicht verwahrt werden, er sei keine Gefahr. Der Mann bleibt nun aber trotzdem vorerst eingesperrt, weil die Behörden einen neuen Weg einschlagen.

In seinem Urteil schreibt das Bundesgericht klar, dass der heute 66-jährige Mann «spätestens innert sieben Tagen ab Erhalt dieses Urteils aus dem Freiheitsentzug zu entlassen» sei. Das Urteil datiert vom 3. Oktober 2016, der Brandstifter sollte daher nächstens ein freier Mann sein. Nun kommt es aber anders, der Mann bleibt eingesperrt:

Die Solothurner Behörden greifen nämlich zu einem neuen Instrument, um den Mann doch nicht freizulassen: Die Staatsanwaltschaft hat bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Gefährdungsmeldung eingereicht, bestätigt Claudia Hänzi, die Leiterin des kantonalen Amts für Soziale Sicherheit. Damit verlagert sich das Verfahren von der straf- auf die zivilrechtliche Ebene und der Freilassungsentscheid des Bundesgerichts wird – juristisch gesehen – nicht umgangen.

Bis zum Abschluss dieser neuen Abklärungen bleibe der Mann deshalb eingesperrt, denn wenn eine Gefährdungsmeldung vorliege, dann müsse die KESB prüfen, welche Hilfe und Betreuung für die betroffene Person nötig ist, so die Leiterin des Amts für Soziale Sicherheit.

Dieses Verfahren sei zivilrechtlicher Natur, habe also nichts mit einer Strafe zu tun. Es werde abgeklärt, ob der Mann eine Gefahr für sich oder andere sei. Diese Abklärungen sollen schnell abgeschlossen werden.

Anwalt fordert Freilassung und macht Beschwerde

Nicht akzeptieren will dieses Vorgehen der Verteidiger des Brandstifters, der Zürcher Anwalt Valentin Landmann. Auf Anfrage des SRF-Regionaljournals erklärt er, er werde den Entscheid anfechten.

Das Bundesgericht habe klar gesagt, sein Mandant habe nie jemanden verletzt, er sei also nicht gefährlich. Gegen die sogenannte «Zurückbehaltung» des Mannes kann beim Solothurner Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht werden.

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