Die Ausgangslage: Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) durch das Schweizer Stimmvolk hat der Bundesrat die Steuervorlage 17 ausgearbeitet. Denn das Problem, das die USR III eigentlich beheben sollte, ist nach dem Volks-Nein weiterhin ungelöst: die ungleiche Behandlung ausländischer und Schweizer Firmen.
Die Umsetzung: Wird die Steuervorlage 17 von National- und Ständerat beschlossen und gegebenenfalls vom Volk bestätigt, kann jeder Kanton selber über die Umsetzung entscheiden. Die Solothurner Regierung hat nun am Freitag erste Eckpunkte präsentiert, wie sie sich eine Umsetzung vorstellt.
Tiefere Gewinnsteuern: Ein Kernpunkt ist die Senkung der Gewinnsteuern im Kanton Solothurn von heute über 21 auf «13 bis 16 Prozent», wie die Regierung mitteilt. Nur so könne man wettbewerbsfähig bleiben.
Bereits vor der Unternehmenssteuerreform III wollte die Solothurner Regierung um Finanzdirektor Roland Heim die Gewinnsteuern senken, damals sogar auf unter 13 Prozent. Dies hätte aber hohe Einnahmeausfälle zur Folge gehabt, was beim Volk zu grossem Widerstand und schliesslich einem deutlichen Nein führte.
Die Begleitmassnahmen: Damit die Steuervorlage 17 bessere Chancen hat als die USR III, sind verschiedene flankierende Massnahmen geplant. Damit sollen möglichst alle politischen Parteien ins Boot geholt werden. Der Solothurner Regierung schweben etwa höhere Familienzulagen, mehr Betreuungsangebote für Kinder und auch Millionen-Zahlungen an die betroffenen Gemeinden vor.
Die Unsicherheit: Wirklich konkret sind die am Freitag gemachten Ausführungen der Solothurner Regierung nicht. Formulierungen im Konjunktiv dominieren. Das soll Ende März anders sein, dann will sich die Regierung genauer äussern. Dann dürfte auch klarer werden, ob sie tatsächlich – wie am Freitag angetönt – höhere Vermögenssteuern in Betracht zieht. Diese sind im Kanton Solothurn aktuell sehr tief.