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Die Lehrerin und Andreas Glarner sollen sich geeinigt haben.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 24.08.2019. Bild: Keystone
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Streit um Ramadan SVP-Nationalrat Glarner und Lehrerin sollen sich geeinigt haben

  • Andreas Glarner gebe zu, er habe die Lehrerin blossgestellt und damit einen schweren Fehler gemacht. Das schreibt die Online-Ausgabe des «Tages-Anzeigers» (TA).
  • Als Quelle zitiert die News-Plattform Silvia Steiner, die Bildungsdirektorin des Kantons Zürich.
  • Andreas Glarner nimmt keine Stellung zum Inhalt des Artikels. Man habe in dieser Sache Stillschweigen vereinbart, sagt er. Die Bildungsdirektorin habe diese Vereinbarung gebrochen.

Es geht um einen Eintrag auf Facebook, den Andreas Glarner im Frühling gemacht hatte. Er kritisierte darin eine Zürcher Primarlehrerin, weil diese ihren Schülern für einen muslimischen Festtag zum Ende des Ramadans schulfrei gegeben hatte. Glarner publizierte die private Handynummer der Lehrerin mit der Aufforderung, ihr die Meinung zu sagen. Die Frau erhielt daraufhin viele Nachrichten, sie wurde belästigt und auch bedroht und konnte nicht mehr unterrichten.

Was Glarner nicht berücksichtigt hatte: Die Lehrerin handelte völlig korrekt nach den Leitlinien des Kantons Zürich. Alle muslimischen Schüler erhalten für das betreffende Fest frei. Analoge Regelungen gibt es auch für die Feiertage anderer Konfessionen.

Glarner krebste im Juni zurück, entschuldigte sich und sagte, er habe nicht gewusst, dass es die private Handynummer der Lehrerin gewesen sei. Er sei davon ausgegangen, dass es ein Schul-Handy sei.

Lehrerin will vor Gericht

Die Lehrerin wollte die Sache damit aber nicht auf sich bewenden lassen und kündigte an, juristische Schritte gegen Glarner einzuleiten. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich sagte, sie würde die Lehrerin dabei unterstützung.

Aber zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es nun offenbar nicht. Die Online-Ausgabe des «Tages-Anzeigers» schreibt, die Lehrerin und Glarner hätten sich aussergerichtlich geeinigt. Quelle der vom TA publizierten Informationen ist Silvia Steiner, die Bildungsdirektorin des Kantons Zürich. Sie wird im Artikel zitiert, dass «zwischen der anwaltlich vertretenen Lehrerin und Herrn Glarner eine aussergerichtliche Eingung erzielt werden konnte».

Durfte die Bildungsdirektorin sprechen?

Und weiter soll Steiner gesagt haben, Glarner anerkenne, dass er mit der Blossstellung der Lehrerin einen schweren Fehler begangen habe. Der Politiker habe sich schriftlich und persönlich entschuldigt bei der Lehrerin.

Stimmt, was im Artikel steht? Andreas Glarner sagt zum Inhalt nichts. Die Parteien hätten Stillschweigen vereinbart in dieser Sache, betont er auf Anfrage von SRF. Daran halte er sich. Die Bildungsdirektorin habe die Vereinbarung nun mit den Auskünften für den TA gebrochen. Das akzeptiere er nicht, er werde gegen Silvia Steiner vorgehen.

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