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Geldstrafe statt Gefängnisstrafe genügt.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 15.10.2019. Bild: Keystone
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Tierquälerei-Fall Aarburg Obergericht mildert Urteil für Anstifterin von Hundetötung ab

  • Das Zofinger Bezirksgericht hat eine Frau im Mai 2018 zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, weil sie ihren Mann zu Tierquälerei angestiftet hatte.
  • Die Frau hatte ihren Mann beauftragt zwei Hunde, die sie nicht mehr wollte, loszuwerden. Daraufhin hat der Mann die beiden Hunde in der Aare ertränkt.
  • Das Aargauer Obergericht hat das Urteil gegen die Frau nun ein wenig abgeschwächt und sie zu einer höheren bedingten Geldstrafe aber nicht mehr zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Die Richter glauben, dass man die Frau auch mit einer Geldstrafe von einer ähnlichen Tat abhalten kann.

Es war ein Fall, der für viele Schlagzeilen sorgte. Im September 2016 hat ein Mann in Aarburg zwei Rehpinscher in der Aare ertränkt. Er befestigte die Hunde an einem Stahlrohr, warf sie in den Fluss und liess sie ertrinken.

In der Folge verurteilte das Zofinger Bezirksgericht den Mann zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 20 Monaten wegen mehrfacher Tierquälerei. Auch seine Ehefrau wurde verurteilt, sie hatte ihren Mann unter Druck gesetzt die Tiere loszuwerden.

Höhere Geldstrafe statt Gefängnis

Das Bezirksgericht verurteilte die Frau zu 16 Monaten Gefängnis bedingt, sowie zu einer Geldstrafe. Sie akzeptierte das Urteil allerdings nicht und zog es ans Obergericht weiter. Dieses hat nun das Urteil leicht abgeschwächt, wie die «Aargauer Zeitung» am Dienstag berichtet. Es gibt keine bedingte Freiheitsstrafe mehr, stattdessen eine höhere – aber ebenfalls bedingte – Geldstrafe. Diese beträgt nun 9000 statt 1800 Franken.

Die Richter glauben, dass auch eine Geldstrafe die Frau von einer ähnlichen Tat abhalten kann. Es brauche dafür keine Gefängnisstrafe.

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