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750 Kurzarbeitsgesuche in Baselland
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 19.03.2020.
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Corona-Virus Baselland schnürt Hilfspaket von 190 Mio. für die Wirtschaft

Es besteht aus Gratis-Bürgschaften und Krediten zu 0 Prozent. Die Führung liegt bei der BLKB.

Die Baselbieter Regierung hat an ihrer heutigen Sitzung zusammen mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank ein 190 Millionen Franken schweres Hilfspaket für die leidende Wirtschaft beschlossen.

100 Millionen Franken vergibt die Regierung in Form von Bürgschaften und nicht rückzahlbarer Soforthilfe. Von dieser Massnahme profitieren Unternehmen, aber auch selbständig Erwerbende.

Zudem übernimmt der Kanton die Lehrlingslöhne in der Höhe von 5 Millionen Franken von jenen Unternehmen, die wegen der bundesrätlichen Verordnung schliessen mussten (Coiffeure, Restaurants, Eventunternehmen u.a.)

Kurzarbeit in den beiden Basel

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Legende: Keystone

Die Gesuche für Kurzarbeit sind in den beiden Basel massiv angestiegen. In Baselland liegen bereits 700 Gesuche auf dem Tisch, Tendenz stark steigend. In Basel-Stadt sind 1'100 Gesuche eingegangen und betroffen rund 10'000 Angestellte. In der Stadt sind rund 100 Gesuche bereits bewilligt worden.

Baselbieter Kantonalbank hilft

Zusätzlich stellt die BLKB eine Soforthilfe von 85 Mio. Franken bereit. Auch hier handelt es sich weitgehend Massnahmen, um die Liquidität von im Grundsatz gesunden Unternehmen zu sichern. Weiter vergibt sie Kredite zu 0 Prozent Zins. Auch Privatkredite will sie für insgesamt 10 Millionen Franken vergeben. Pro Person sind sie auf 5000 Franken beschränkt. Die Massnahmen der Baselbieter Kantonalbank kommen allerdings nur ihren Kunden zugute.

Tropfen auf den heissen Stein?

Volkswirtschaftsdirektor Thomas Weber sagte, das sei ein erstes Hilfspaket. Man verfolge die Situation nun genau. Weitere Massnahmen schloss er nicht aus.

Das Baselbieter Hilfspaket versteht sich als Ergänzung zu den Massnahmen des Bundes. Dieser hat angekündigt, die Kurzarbeitsentschädigungen auszuweiten. Das Problem dabei ist freilich, dass nur Festangestellte davon profitieren können. Das heisst, Inhaber einer Firma gehen je nach dem leer aus, während ihre Angestellte die Kurzarbeitsentschädigung erhalten können.

Regionaljournal Basel; 17:30;

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