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Streiken ist nur in den Ferien erlaubt
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 17.04.2019. Bild: Keystone
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Frauenstreik Basler Kantonsmitarbeiterinnen müssen für Streik Ferien nehmen

Die Basler Regierung unterstützt die Anliegen der Frauen, solange sie in der Freizeit streiken.

Die Basler Regierung möchte die Anliegen des Frauenstreiks am 14. Juni grundsätzlich unterstützen. «Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie; das sind nur zwei Themen, bei denen die Gesellschaft weiter vorwärts machen muss», sagt Andrea Wiedemann, Leiterin der zentralen Personaldienste beim Kanton Basel-Stadt.

Ferien für den Streik

Trotzdem müssen Frauen, die beim Kanton angestellt sind, für den Frauenstreik Ferien nehmen und dürfen demnach nicht richtig streiken. «Hier geht es nicht um die Arbeitsbedingungen beim Kanton Basel-Stadt», sagt Wiedemann. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sei es daher kein Streik und die Frauen müssten eben frei nehmen.

Service Public darf nicht zusammenbrechen

Der Kanton bemühe sich aber, allen Mitarbeiterinnen, die am Streik teilnehmen wollen, dies zu ermöglichen. Natürlich sei dabei aber zu beachten, dass die staatlichen Dienstleistungen nicht zusammenbrechen dürfen. «In typischen Frauenberufen, wie zum Beispiel bei Primarschullehrerinnen, könnte das eine Herausforderung sein.»

Der Frauenstreik

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Legende: Keystone

Am 14. Juni 2019 sollen erneut Abertausende Frauen ihre Arbeit niederlegen. Das Ziel ist eigentlich dasselbe wie damals beim ersten Streik 1991: Die Ungleichbehandlung der Frau in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft sichtbar machen und ein Zeichen dagegen setzen. Der erste Frauenstreik fand 1991 statt.

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