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Franziska Gschwend: «Das Opfer erhält 20'000 Franken Entschädigung»
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 28.08.2019. Bild: SRF
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Fachgremium gegen Übergriffe Im Bistum St. Gallen haben Opfer und Täter eine Anlaufstelle

Beim Fachgremium ist eine Meldung eingegangen, die Bischof Markus Büchel veranlasst hat, gegen einen pensionierten 78-jährigen Priester Strafanzeige zu erstatten. Ihm werden sexuelle Übergriffe gegen einen Minderjährigen in den Jahren 1987 bis 1996 vorgeworfen. Der Priester ist geständig. Für die Präsidentin des Fachgremiums, Franziska Gschwend, ist dies ein spezieller Fall, weil der Täter noch lebt.

Franziska Gschwend

Franziska Gschwend

Präsidentin Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im Bistum St. Gallen

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Franziska Gschwend ist Juristin und Leiterin des Dienstes für Recht und Personal des Bildungsdepartementes des Kantons St. Gallen.

Seit 2014 präsidiert Franziska Gschwend das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im Bistum St. Gallen. Das Präsidium ist für sie ein Nebenamt.

Im Gremium sind fünf Personen. Es ist interdisziplinär zusammengesetzt.

Franziska Gschwend ist es wichtig, dass das Thema ernsthaft, hartnäckig und glaubwürdig bearbeitet wird.

Fachgremium

SRF News: Der heute bekannt gewordene Fall ist juristisch verjährt. Wieso hat das Opfer so lange gebraucht, um sich zu wehren?

Franziska Gschwend: Beim konkreten Opfer kann ich aus Opferschutzgründen nichts sagen. Es kann aber generell gesagt werden, dass die Opfer sehr lange brauchen, um über das Geschehene sprechen zu können und bis sie bereit sind, mit ihnen unbekannten Personen über die Taten zu sprechen. Es ist deshalb nichts Aussergewöhnliches, dass die Opfer erst so viel später reden.

Das Bistum hat jetzt Strafanzeige eingereicht, und der Priester ist bei der Katholischen Kirche angezeigt worden. Zudem ist ihm verboten worden, seelsorgerlich tätig zu sein. Was nützen diese Massnahmen zu diesem Zeitpunkt?

Wir können so sicherstellen, dass er nicht mehr seelsorgerlich tätig ist. Zudem ist es ganz wichtig, dass der Fall ernsthaft angeschaut wird - egal ob verjährt oder nicht - um dem Opfer Gehör zu bieten. Oft ist dies ja die Dramatik, dass die Opfer Angst haben, nicht ernst genommen zu werden oder kein Gehör zu finden. Deshalb ist das so wichtig.

Bischof Markus und der Täter haben sich beim Opfer entschuldigt. Gibt es auch eine finanzielle Entschädigung für das Opfer?

Ja. Die Katholische Kirche hat vor einigen Jahren einen Genugtuungsfonds für Opfer von verjährten Übergriffen eingerichtet. Wir haben einen Antrag gestellt und dieser wurde gutgeheissen. Es werden bis zu 20'000 Franken für schwerwiegende Fälle gesprochen. In diesem Fall ist die Tat als schwerwiegende Tat eingestuft worden.

Ist dies ein exemplarischer Fall?

Jeder Fall ist ein Einzelfall. Es ist insofern ein spezieller Fall, da der Täter noch lebt. Das haben wir relativ selten. Er ist insofern exemplarisch, da es lange ging, bis sich das Opfer melden konnte. Das sehen wir relativ häufig und haben es deshalb auch häufig, dass der Täter nicht mehr lebt, und wir in dieser Richtung nicht mehr aktiv werden können.

Wieviele Fälle von Missbrauch sind seit 2002 beim Fachgremium gemeldet worden?

Wir geben keine Zahlen raus.

Warten Sie einfach ab, bis sich jemand meldet?

Wir haben keine untersuchungsrichterlichen Kompetenzen und können deshalb nicht aktiv nach Fällen suchen. Insofern, ja, wir warten ab. Was wir machen, ist im Bereich Prävention mitzuwirken. Das Bistum hat ein Schutzkonzept und das Fachgremium nimmt hier Einfluss, dass diese Prävention wirklich umgesetzt wird.

Das Fachgremium

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Das Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe im Bistum St. Gallen gibt es seit 2002. Es wurde nach einem Missbrauchskandal im Bistum vom damaligen Bischof Ivo gegründet.

Das Gremium besteht aus fünf Personen. Es ist interdisziplinär zusammengesetzt.

Franziska Gschwend, Juristin, ist nebenamtlich Präsidentin des Fachgremiums.

SRF1, Regionaljournal Ostschweiz. 17:30 Uhr; schüp/kobk

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