Zum Inhalt springen

Header

Audio
«Ein Rechtsstreit stünde nicht im Verhältnis zum Aufwand.» Regierungsrat Stefan Kölliker
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 11.12.2019. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 13 Sekunden.
Inhalt

Spesenaffäre HSG Keine weiteren Schritte nötig

Die Universität St. Gallen hat Honorare an einem weiteren Institut untersucht. Konsequenzen gibt es dort keine.

Die Universität St. Gallen (HSG) hat im Zuge einer 2018 aufgedeckten Spesen-Affäre Honorarzahlungen von 160'000 Franken an einem anderen Institut unter die Lupe genommen. Nach Abschluss dieser Prüfung sieht der Universitätsrat keine Notwendigkeit für weitere Schritte.

Spesenaffäre Universität St. Gallen

Box aufklappen Box zuklappen

Im Frühling 2018 waren missbräuchliche Spesenbezüge am HSG-Institut für Finanzwirtschaft, Finanzrecht und Law and Economics bekannt geworden. Dessen Direktor wurde wegen überhöhter Spesenbezüge freigestellt. Die Universität reichte gegen ihn Strafanzeige ein.

Die St. Galler Regierung und die HSG ordneten eine Sonderprüfung an. Dieser brachte keine weiteren «wesentlichen, systematischen Abweichungen von Vorschriften» zu Spesen und Nebenbeschäftigungen zu Tage, wie die Behörden Ende Oktober informierten. Als Konsequenz aus der Spesenaffäre hat die HSG ihr Spesen- und Auslagenreglement überarbeitet.

Nach eingehender Prüfung der Honorarzahlungen und einer externen juristischen Begutachtung seien das Rektorat und der Universitätsrat zur Einschätzung gekommen, «dass zusätzliche Abklärungen nicht angezeigt und weitere Schritte nicht angemessen wären», heisst es in einer Mitteilung.

Es ging um Vergütungen von insgesamt 160'000 Franken, die ein HSG-Institut in den Jahren 2014 bis 2018 aus Drittmitteln an zwei Personen zahlte, die im Arbeits- und im Auftragsverhältnis für das Institut tätig waren. Die HSG hatte Ende Oktober über den Verdachtsfall informiert und Abklärungen angekündigt.

Im Ermessensspielraum

Diese Abklärungen ergaben, «dass die fraglichen Leistungen zwar nachträglich nicht in jedem Fall restlos nachvollziehbar sind». Alle Rechnungen und Auszahlungen seien aber von den zuständigen Personen für in Ordnung befunden und visiert worden. «Allenfalls hätte die visierende Person ihre Kontrollpflicht strenger ausüben sollen», schreibt die HSG.

Auch wenn keine weiteren Schritte angezeigt seien, verdeutlichten die Sachverhalte doch «die Notwendigkeit einer Klarstellung einzelner interner Regelungen, einer verbesserten internen Kontrolle, einer Bewusstseinsbildung bezüglich der Verantwortung und einer Neuordnung der Aufsicht über die Institute».

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel