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Aufsicht durch Bund aufgehoben Obwalden kann Baugesuche wieder selber beurteilen

Bewilligt der Kanton Obwalden einen Bau ausserhalb der Bauzonen, muss er diesen Entscheid nicht mehr dem Bund vorlegen.

Die Aufhebung der Aufsicht durch den Bund gelte per sofort, teilte das Obwaldner Bau- und Raumentwicklungsdepartement am Montag mit. Das Vertrauen des Bundes in den Kanton sei wieder hergestellt. Obwalden wende die Bewilligungspraxis konsequent bundeskonform an.

Ausbau der Wohnfläche

Im Kanton Obwalden gibt es ausserhalb der Bauzonen viele Häuser, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Obwalden genehmigte deshalb bei ehemaligen Bauernhäusern, die vor 1972 erstellt worden waren, grosszügig einen Ausbau der Wohnfläche in der Annahme, dass diese in diesen älteren Bauten relativ klein sein.

Das Bundesamt für Raumentwicklung stufte diese Praxis als unhaltbar ein, weil sie gegen das Bundesrecht verstosse. Obwalden wurde vor knapp zwei Jahren angehalten, eine strengere Bewilligungspraxis anzuwenden und musste Bewilligungen dem ARE vorlegen.

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