Das Parlament folgte mit seinem Entscheid einem Gutachten der Universität Bern: Dieses hält fest, dass die Initiative gegen die Planbeständigkeit verstosse. Denn das Stadtluzerner Volk hat erst vor zwei Jahren die neue Bau- und Zonenordnung (BZO) angenommen und damit auch die Standorte für Hochhäuser im Stadtzentrum gutgeheissen. Diesen Volksentscheid so schnell wieder umzustossen, verletze die Rechte der Grundeigentümer und Investoren, die an diesen Standorten planen.
«Aus politischer Sicht ist es sehr unbefriedigend, eine Initiative für ungültig erklären zu müssen», sagte etwa Rieska Dommann von der FDP. «Doch das Parlament kann sich auch nicht einfach nonchalant über geltendes Recht hinwegsetzen.»
Die Initianten des Vereins Stadtbild wollen trotz des einstimmigen Entscheids nicht aufgeben. Sie haben angekündigt, Stimmrechtsbeschwerde einzureichen, damit das Volk doch noch über die Initiative abstimmen kann.