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Neuer Anlauf für das Hochwasserschutzprojekt Reuss
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 11.09.2019. Bild: zvg
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Reuss-Renaturierung Mehr Akzeptanz für angepasstes Luzerner Hochwasserschutzprojekt?

Der Kanton Luzern will Ende Oktober mit der Neuauflage des angepassten Projekts Hochwasserschutz Reuss starten.

Die Reuss soll mehr Platz erhalten. So will man künftige Hochwasserereignisse verhindern oder zumindest die Schäden massiv vermindern. Mehr Platz für die Reuss, das heisst auf der anderen Seiten, dass Bauern und Waldbesitzer Landflächen entlang des Flusslaufs abtreten müssen. Das führte zu Widerstand von den Landbesitzern, aber auch im Kantonsrat. Dieser störte sich vor allem an der Grösse und den Kosten für dieses Hochwasserschutz-Projekt.

Nach dieser Kritik liess die Luzerner Regierung das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» von einer unabhängigen Expertengruppe überprüfen.

Anpassungen beim Landerwerb

Die Expertengruppe nahm das Projekt genau unter die Lupe und suchte das Gespräch mit den Betroffenen. Vor einem Jahr nahm die Regierung einen neuen Anlauf und legte ein redimensionertes Projekt vor. Viel kleiner oder komplett abweichend ist das neue Projekt nicht. Aber einige Details wurden angepasst.

Das Hochwasserschutz-Projekt an der Reuss

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Das Hochwasser von 2005 hat in den Gebieten der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken angerichtet. Der Kanton Luzern hat als Reaktion darauf Sofortmassnahmen beschlossen und das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» initiiert. Das Projekt umfasst Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am 13,2 Kilometer langen Abschnitt vom Reusszopf bis zur Kantonsgrenze und soll rund 195 Millionen kosten. 80 Prozent davon übernimmt der Bund.

Es orientiert sich am Grundsatz des Bundes: «Rückhalten, wo möglich; durchleiten, wo nötig.» Aufweitungen, Entlastungen und neue Dämme haben eine nachhaltige Hochwassersicherheit zum Ziel. Die Aufweitung führt zu einer generellen Absenkung des Wasserspiegels und sorgt damit für den Hochwasserschutz. Wo Siedlungen und Infrastrukturen den benötigten Platz für die Aufweitung beschränken, werden bestehende Dämme erhöht oder neu geschaffen.

Die Aufweitung bietet jedoch nicht nur Schutz vor Hochwasser, sondern wertet den Raum auch ökologisch auf. Es entsteht ein neues Naherholungsgebiet und das Grund- und Trinkwasser wird gesichert.

So will man die Landbesitzer – dort wo es möglich ist – nicht enteignen. Vielmehr soll das Land im Besitz des Eigentümers bleiben, aber mit einer Auflage wegen des Hochwasserschutzes belastet werden. Mit den betreffenden Besitzern sollen Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen werden.

Allerdings braucht dies sehr viele Gespräche. Dafür gibt es eine sogenannte land-und forstwirtschaftliche Begleitplanung. Bei den einzelnen Betrieben werden verschiedne Lösungsmöglichkeiten angeschaut. Eine Möglichkeit wäre sogar, dass ein Landwirt auf einen vom Kanton zur Verfügung gestellten Ersatzbetrieb umziehen würde.

Zeitplan der Regierung

Ende Oktober bis Ende November will die Regierung das überarbeitete Projekt öffentlich auflegen. 2020 bis 2022 soll das Projekt ausgearbeitet und die nötigen Bewilligungen, inklusive Kreditbewilligung, eingeholt werden. Dann folgt das Beschwerdeverfahren und Ende 2022 soll das Volk über den Baukredit abstimmen können. Ab 2023 könnte, wenn alles nach Plan läuft, mit der Realisierung des Projektes begonnen werden und frühestens 2035 - 30 Jahre nach dem Hochwasser im Jahr 2005, könnte es fertig sein.

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