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Schwierige Umsetzung Die Gastrobranche hat zusätzlichen Aufwand durch die Meldepflicht

In der Gastrobranche ist die Skepsis gegenüber der Meldepflicht besonders gross. Das liege daran, dass in Hotels und Restaurants die Fluktuation höher sei als in anderen Berufen und gut qualifizierte Arbeitskräfte rar seien, sagt Moritz Rogger, Vorstandsmitglied von Gastro Suisse und Hotelier im luzernischen Oberkirch.

Vor allem die fünftägige Wartefrist bereitet ihm Sorgen: «Ich bin sehr skeptisch, es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel ein Koch im Betrieb einfach davon läuft. Dann muss ich von heute auf morgen die Stelle neu besetzten.» Während der Wartefrist seien ihm die Hände gebunden, um die Stelle selbständig und schnell zu besetzen.

Inländervorrang? Meldepflicht? Die Regeln.

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Berufsgattungen mit einer schweizweiten Arbeitslosigkeit von acht Prozent und mehr während eines Jahres sind verpflichtet offene Stellen zuerst der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) zu melden. Während fünf Tagen können ausschliesslich gemeldete Stellensuchende diese Stellen sehen und sich bewerben. Zudem schlägt das RAV innerhalb von drei Tagen geeignete Stellensuchende vor. Betroffen sind 19 Berufe. Verstösst ein Unternehmen gegen die Meldepflicht droht eine Busse bis zu 40'000 Franken. Ab 2020 soll die Schwelle von acht auf fünf Prozent gesenkt werden. Grund für die Meldepflicht ist die Masseneinwanderungsinitiative und der damit ausgehandelte Inländervorrang.

Auch die Hotel-Chefin und Präsidentin von Gastro Nidwalden, Nathalie Hoffmann sieht in der Wartefrist Nachteile. Zudem befürchtet sie, dass ihr durch die Meldepflicht auf dem Web-Portal arbeit.suisse zusätzliche Büroarbeit blühe. «Ich muss dann die ganze Büroarbeit vor oder nach der Arbeit erledigen und kann eine Stelle nicht schnell und unkompliziert über Facebook, Instagram oder meine Hotel-Web-Seite besetzen.»

Zur Zeit laufen in den Zentralschweizer Kantonen Informationsveranstaltungen über die Änderungen, die der Inländervorrang mit sich bringt. Ab dem 1. Juli treten diese in Kraft, ab diesem Tag müssen 19 Berufsgattungen mit einer Arbeitslosenquote von über acht Prozent ihre offenen Stellen zuerst beim RAV melden und erst nach einer Frist von fünf Tagen dürfen sie diese selbständig besetzen.

Audio
So funktioniert die Meldepflicht.
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 06.06.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 36 Sekunden.
Audio
Auswirkungen auf die Gastrobetriebe.
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 06.06.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 33 Sekunden.

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