In der Gastrobranche ist die Skepsis gegenüber der Meldepflicht besonders gross. Das liege daran, dass in Hotels und Restaurants die Fluktuation höher sei als in anderen Berufen und gut qualifizierte Arbeitskräfte rar seien, sagt Moritz Rogger, Vorstandsmitglied von Gastro Suisse und Hotelier im luzernischen Oberkirch.
Vor allem die fünftägige Wartefrist bereitet ihm Sorgen: «Ich bin sehr skeptisch, es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel ein Koch im Betrieb einfach davon läuft. Dann muss ich von heute auf morgen die Stelle neu besetzten.» Während der Wartefrist seien ihm die Hände gebunden, um die Stelle selbständig und schnell zu besetzen.
Auch die Hotel-Chefin und Präsidentin von Gastro Nidwalden, Nathalie Hoffmann sieht in der Wartefrist Nachteile. Zudem befürchtet sie, dass ihr durch die Meldepflicht auf dem Web-Portal arbeit.suisse zusätzliche Büroarbeit blühe. «Ich muss dann die ganze Büroarbeit vor oder nach der Arbeit erledigen und kann eine Stelle nicht schnell und unkompliziert über Facebook, Instagram oder meine Hotel-Web-Seite besetzen.»
Zur Zeit laufen in den Zentralschweizer Kantonen Informationsveranstaltungen über die Änderungen, die der Inländervorrang mit sich bringt. Ab dem 1. Juli treten diese in Kraft, ab diesem Tag müssen 19 Berufsgattungen mit einer Arbeitslosenquote von über acht Prozent ihre offenen Stellen zuerst beim RAV melden und erst nach einer Frist von fünf Tagen dürfen sie diese selbständig besetzen.