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RAV: Vorbereitungen für Inländervorrang laufen
Aus HeuteMorgen vom 04.06.2018.
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Inländervorrang light Die RAV sind bereit für den Mehraufwand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 1. Juli gilt der Inländervorrang, der registrierte Stellenlose aus Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit bevorzugen soll.
  • Auf die Regionalen Arbeitsvermittlungs-Zentren RAV wartet deshalb ab nächstem Monat ein grosser Mehraufwand.
  • Die RAV scheinen allerdings bereits jetzt bereit dafür. In Bern und Zürich sei man bestens vorbereitet.
  • Ab 2020 könnte allerdings erneut Mehrarbeit auf die RAV zukommen, da von da an der Schwellenwert für die Meldepflicht sinkt.

Bruno Sauter leitet das Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Zürich und ist Präsident der kantonalen Arbeitsmarktbehörden. Für ihn könnte es bereits heute mit der am 1. Juli geltenden Stellenmeldepflicht losgehen: «Die RAV in der ganzen Schweiz sind bereit für diese zusätzliche neue Aufgabe und haben die entsprechenden Mitarbeiter und Prozesse soweit bereitgestellt.»

Die RAV in der ganzen Schweiz sind bereit für diese zusätzliche neue Aufgabe.
Autor: Bruno Sauter Leiter kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit Zürich

Die meisten RAV hätten zusätzliches Personal angestellt, so Sauter. Zürich zum Beispiel habe rund 20 Personen neu verpflichtet. Diese kümmern sich in einem – ebenfalls neuen – Stellemelde-Zentrum um die Dossiers.

Andere Kantone, beispielsweise Bern, brauchten kein zusätzliches Personal, weil sie den Mehraufwand auch so bewältigen können. Allerdings will der Kanton Bern kleinere RAV-Stützpunkte schliessen und sich auf die Zentren konzentrieren.

RAV bereiten sich auf Fragen vor

In den Zentren werden Experten anwesend sein, die jederzeit Fragen beantworten können. Diese Fragen wird es sicher geben. Denn ab 1. Juli sind Arbeitgeber verpflichtet, freie Stellen zuerst dem RAV zu melden, sofern die Arbeitslosigkeit in ihrer Branche hoch ist. RAV-Mitarbeiter haben danach drei Tage Zeit, um den Firmen geeignete Vorschläge von Stellensuchenden zu unterbreiten.

Stellenmeldepflicht: Das gilt ab 1. Juli

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Für Berufsarten bei denen die Arbeitslosigkeit in der gesamten Schweiz mindestens acht Prozent beträgt, gilt: Die Unternehmen müssen offene Stellen zuerst der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) melden. Während fünf Tagen können ausschliesslich gemeldete Stellensuchende (auch solche, die noch eine Stelle haben, aber beim RAV gemeldet sind) diese Stellen sehen und sich bewerben. Zudem schlägt das RAV dem Unternehmen innert drei Tagen geeignete Stellensuchende vor.

Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zum Gespräch einzuladen, muss den Behörden aber eine Rückmeldung geben. Verstösst ein Unternehmen gegen die Stellenmeldepflicht, riskiert es Bussen bis zu 40'000 Franken.

Auf 2020 sinkt der Schwellenwert für die Stellenmeldepflicht von acht Prozent Arbeitslosigkeit in einer Berufsart auf fünf Prozent.

Marc Gilgen, Leiter des Bereichs Arbeitsvermittlung im Kanton Bern, rechnet mit deutlich mehr Aufwand – und mit einigen tausend zusätzlichen Stellenmeldungen. «Entsprechend haben wir unser Vorgehen intern an den diversen Schnittstellen überprüft.» So sei man bereit, die neuen Stellenmeldungen ab 1. Juli zu bewältigen, so Gilgen.

Für die ersten Jahre müssen Arbeitgeber freie Stellen aus Branchen melden, die acht Prozent und mehr Arbeitslose aufweisen. Ab 2020 sinkt dieser Wert auf fünf Prozent. Damit könnten die RAV noch mehr Arbeit erhalten.

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