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Heikle Personenkontrollen
Aus Schweiz aktuell vom 20.11.2017.
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Nicht ohne Grund Zürcher Stadtpolizei soll sich nicht auf Bauchgefühl verlassen

Bei Personenkontrollen müssen Polizisten den Kontrollierten Gründe für die Kontrolle angeben. So sollen Kontrollen auf Grund von Racial Profiling verhindert werden.

«Racial Profiling» – Personenkontrollen aufgrund von Hautfarbe und äusserlichen Merkmalen – soll es in der Stadt Zürich nicht mehr geben. Seit Anfang November gelten einheitliche Standards und Kriterien. Stadtpolizisten müssen dem Kontrollierten Gründe angeben für die Personenkontrolle. Das Bauchgefühl allein reicht für eine Kontrolle nicht. Eine Quittung, wie gefordert wurde, wird es aber nicht geben.

Mit dem Ausstellen von Quittungen würden die Daten von allen kontrollierten Personen erfasst, nicht nur die von denen, die verzeigt würden. Daher stehen Sicherheitsvorsteher Richard Wolff (AL) und Polizeikommandant Daniel Blumer solchen Einträgen in die Polizeidatenbank kritisch gegenüber. Mittels einer Web-App werden jedoch Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst, die eine Verhaftung oder Verzeigung zur Folge haben. So gibt es mit der Zeit eine statistische Übersicht über Kontrollen.

Der Taschendieb und die Warteschlange

Aus einem Bericht des Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) geht hervor, dass es in Zürich keine Beweise für ein systematisches «Racial Profiling» gebe. Einzelfälle aber schon. Laut Polizeikommandant Daniel Blumer sind nun Gründe für Personenkontrollen formuliert worden. Solche Gründe können sein: Fahndung, Lage, konkrete Situation, Verhalten, Erfahrungswert. Auffälliges Verhalten bedeute zum Beispiel, wenn sich ein mutmasslicher Taschendieb nicht in die kürzeste Warteschlange vor einem Schalter einreihe, so wie das normalerweise gemacht werde, sondern in die längste.

Keine Beschwerdeinstanz

Eine zusätzliche Beschwerdeinstanz wird nicht geschaffen.

Das Zürcher Parlament hatte mit zwei Vorstössen verlangt, «Racial Profiling» zu unterbinden.

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