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Religions-Unterricht bleibt Voraussetzung für Konfirmation
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 25.06.2019. Bild: Keystone
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Reformierte Kirche Zürich Ohne «Unti» keine «Konf»

Konfirmation, ja oder nein? Diese Frage müssen sich im Kanton Zürich schon Zweitklässlerinnen und Zweitklässler stellen, ab dann ist hier der Religions-Unterricht Pflicht.

Pfarrer Lukas Maurer stört sich daran, wie für diesen Unterricht geworben wird: «In manchen Gemeinden heisst es: Wenn du nicht mitmachst, wirst du nicht konfirmiert». Der 60-Jährige ist seit 35 Jahren Pfarrer. Dass der Religions-Unterricht freiwillig ist, ist sein grosses Thema.

Deshalb hat er in der Zürcher Synode, dem Kirchen-Parlament, einen Vorstoss eingereicht um an der Verbindlichkeit des Unterrichts zu rütteln. Mitunterzeichnet von einigen seiner Rats-Kolleginnen und Kollegen, zumeist aus der linksgerichteten religiös-sozialen Fraktion.

Keine Unterstützung aus der Synode

Um das Abschaffen des Religions-Unterrichts sei es ihm nie gegangen, sagt Lukas Maurer zum «Regionaljournal»: «Der Unterricht ist in fast allen Fällen gut und er ist es wert, besucht zu werden».

Die reformierte Kirche sollte Kinder aber nicht mit Drohungen zum Unterricht bewegen müssen, findet Maurer, «mein Ansatz ist Einladung und Begeisterung.» Damit habe er selbst gute Erfahrungen gemacht.

Doch mit seiner Ansicht war er am Dienstag in der Synode alleine. Niemand unterstützte seinen Vorschlag bei der Schlussabstimmung. Die Synode folgte damit ihrer Exekutive, dem Kirchenrat, der den Religions-Unterricht verbindlich behalten will.

«Es gibt leider einige Erbsenzähler»

Thomas Plaz, im Kirchenrat zuständig für Bildung, ist froh über das klare Resultat: «Wir halten an der Rahmenverbindlichkeit fest, weil wir stolz sind auf das, was wir anbieten», sagt er. Die Kirche freue sich, wenn Eltern ihre Kinder zum Unterricht schickten und übernähme diese Verantwortung gerne.

Kirchenrat Plaz sieht im einstimmigen Resultat (88 zu 0 Stimmen, 9 Enthaltungen) eine Bestätigung für das Bildungs-Konzept, das es so seit rund 10 Jahren gibt. Er räumt allerdings ein, dass sich die Kommunikation dazu verbessern müsse.

Es gebe einige Erbsenzähler bei Behörden, Religions-Lehrerinnen und Lehrern, aber auch in den Kirchgemeinden, so Plaz. Dabei seien Ausnahmen erlaubt. «Wenn sich ein Kind beispielsweise bei der Pfadi oder in einem Sportverein engagiert und darum einige Lektionen verpasst, sollte deswegen keine Buchhaltung aufgemacht werden. Die Haltung ist uns viel wichtiger.»

Der Kirchenrat will deshalb einen neuen Leitfaden erarbeiten, wie mit der Verbindlichkeits-Regel umzugehen ist.

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