Die Berner Kantonsregierung legt im November dem Grossen Rat das revidierte Personalgesetz zur Beratung vor. Was trocken tönt, hat für das oberste Kader in der Kantonsverwaltung handfeste Konsequenzen: Für diese Angestellten bringt das neue Gesetz die sogenannte Vertrauensarbeitszeit.
Was ist Vertrauensarbeitszeit?
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Sie ist kurz zusammengefasst ein Modell, bei dem es den Kaderleuten freisteht, wann sie mit welchem Aufwand die Arbeit erledigen. Im Fokus steht dabei nicht mehr die zeitliche Präsenz am Arbeitsplatz, sondern das erreichte Resultat. Im Gegenzug können keine Überstunden mehr geltend gemacht werden.
Wie die Berner Regierung am Mittwoch mitteilte, soll die Vertrauensarbeitszeit vorerst nur für Generalsekretärinnen und Generalsekretäre sowie ihre Stellvertreter, für Amtsvorsteher sowie für vergleichbare Funktionen gelten. Gemeint sind beispielsweise die Mitglieder der Justizleitung, KESB-Präsidenten sowie Regierungsstatthalter. Es geht um rund hundert Personen.
Der Regierungsrat kann sich vorstellen, je nach Erfahrungen, die mit dem Gesetz gemacht werden, die Vertrauensarbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere Funktionen auszudehnen.
Regierung sieht gesundheitliche Gefahren
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Die Personalgesetzrevision geht auf einen Auftrag des Grossen Rats zurück. Die Regierung war lange gegen die Einführung der Vertrauensarbeitszeit. Sie argumentierte Anfang Jahr, die Vertrauensarbeitszeit biete zwar viel Flexibilität. Das Modell berge aber auch die Gefahr, dass Angestellte ihre Arbeitsbelastung nicht mehr hinreichend steuern und ausbrennen oder erkranken könnten.
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