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Rückstände im Trinkwasser Die Solothurner Gemeinden wollen Chlorothalonil sofort verbieten

  • Chlorothalonil ist ein Mittel, um Pflanzen (z.B. Weizen) gegen Pilzbefall zu schützen. Es hinterlässt Rückstände im Trinkwasser.
  • In der EU ist das Mittel ab 2020 verboten. Ein solches Verbot fordert nun auch der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden, die kantonale Lebensmittelkontrolle schliesst sich der Forderung an.
  • Die Gemeinden haben eine entsprechende Forderung beim Bundesrat platziert. Und sie verlangen auch finanzielle Unterstützung für Massnahmen wie etwa neue Wasserleitungen zwischen Wasserversorgern.

Der Ton der Medienmitteilung ist scharf: «Die Wasserversorger des Kantons Solothurn fordern vom Bund ein sofortiges Verbot zur Nutzung des Wirkstoffs Chlorothalonil». So lautet der zentrale Satz des Schreibens.

Unmut über den Bund

Adressat sind drei Bundesräte: der Vorsteher des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Innenminister Alain Berset, Umwelt-Chefin Simonetta Sommaruga und Guy Parmelin als Verantwortlicher für die Landwirtschaft. Das BLV hatte auf Anfang Juli 2019 strenge Höchstwerte (0.1 Mikrogramm pro Liter) für das Abbauprodukt Chlorothalonil Sulfonsäure verfügt.

Das Unverständins gilt aber dem Bundesamt für Landwirtschaft, das ein Verbot verhängen müsste. Landwirtschaftsminister Parmelin hatte im Sommer in Aussicht gestellt.

Es braucht teure Leitungen

Die strengeren Bundesvorgaben brachten die Wasserversorger im Sommer in Zugzwang. Sie hatten nur wenig Zeit, um sich Massnahmen zu überlegen, wie sie die neuen Vorgaben einhalten können. An diversen Orten wurden Wasserfassungen ausser Betrieb genommen. Auch durch das Mischen von zu stark belastetem Wasser mit sauberem Wasser können die Höchstwerte eingehalten werden.

Massnahmen gegen Chlorothalonil

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Sind einmal Rückstände von Chlorothalonil im Wasser, kann man sie nicht mehr entfernen. Technisch gibt es in den Abwasserreinigungsanlagen keine Möglichkeit, die Rückstände aus dem Wasser zu holen. Ein Verbot des Fungizids löst das Problem nicht sofort. Es dauert nämlich lange, bis die Rückstände im Wasser ankommen. Entsprechend lange dauert es auch, bis man einen Rückgang der Abbauprodukte feststellen kann. Ein Verbot hätte aber natürlich längerfristig zur Folge, dass die Verunreinigungen verschwinden würden.

Mischen oder verdünnen von belastetem mit unbelastetem Wasser ist aber nicht überall möglich. Ein Problem hat etwa die Regionale Wasserversorgung Gäu, wie Präsident Robert Gurtner erklärt. Die sieben Mitgliedsgemeinden sind zwar untereinander verbunden, es fehlt aber eine Wasserleitung zu einem anderen Verbund. Mit einer solchen Leitung könnte unbelastetes Wasser herangeführt werden. Die eigenen unbelasteten Wasserfassung geben zu wenig her.

Der Bund soll zahlen

Planung und Bau einer Leitung wie im Gäu dauern eine gewisse Zeit. Die zwei Jahre, welche der Bund als Vorgabe macht, reichten dazu nicht aus, meint Roger Siegenthaler, Präsident des Verbands Solothurner Einwohnergemeinden. Und vor allem stelle sich nun die Kostenfrage. Klar sei, dass der Verursacher bezahlen müsse – und das seien nicht die Bauern: «Die Landwirtschaft hat einfach das gespritzt, was bewilligt war. Bewilligt hat der Bund.» Wer die Suppe eingebrockt habe, soll auch mitfinanzieren – wenn nicht sogar alles bezahlen, so Siegenthaler.

«Absurde Situation»

Die Gemeinden und die kantonale Lebensmittelkontrolle haben Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf die Qualität des Wassers achtet. Sie verstehen aber nicht, dass es auf halbem Weg stehen bleiben will. Warum strenge Höchstwerte, aber kein Verbot? «Es ist absurd, Lösungen finden zu müssen, wenn das Gift weiter eingesetzt werden darf», meinte der Vorsteher einer Solothurner Wasserversorgung vor den Medien.

In der EU ist Chlorothalonil seit einiger Zeit verboten. Ein solches Verbot fordern nun auch die Solothurner Gemeinden. Sie stehen damit nicht allein. Die Kantonschemiker und die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren haben schon im September ein sofortiges Verkaufs-, Aufbrauchs- und Anwendungsverbot verlangt. Zudem verlangen die Gemeinden neben dem Chlorothalonil-Verbots auch ein Verbot von anderen «kritischen» Produkten.

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