Zum Inhalt springen

Schwarzarbeitskontrolle Staatsanwaltschaft eröffnet Strafuntersuchung gegen Kiga-Chef

Die Untersuchung im Umfeld der Kontrollstelle Schwarzarbeit ZAK wegen Betrug nimmt eine überraschende Wende.

Die Staatsanwaltschaft Baselland nimmt zwei Personen des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) ins Visier. Sie eröffnet eine Strafuntersuchung gegen den Kiga Chef Thomas Keller und gegen einen Angestellten des Kiga.

Dessen Anwalt, Alain Joset, kritisiert diese Ermittlungen der Staatsanwaltschaft: «Es sieht ein bisschen danach aus, dass man die kleinen Fische, Mitarbeiter des Kiga, strafrechtlich zur Verantwortung ziehen und dass man die wahren Entscheidungsträger und politisch Verantwortlichen verschonen will». Hintergrund sind die Ermittlungen rund um die Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK. Nachdem diese im Jahr 2014 viel zu wenig Kontrollen durchgeführt hatte und der Vorwurf im Raum stand, dass öffentliche Gelder abgeflossen sein könnten, eröffnete die Staatsanwaltschaft 2015 eine Untersuchung wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung gegen Unbekannt.

Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen aus

Diese Untersuchung dauert immer noch an, inzwischen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren aber ausgeweitet und ermittelt jetzt gegen den Kiga-Chef und einen Kiga-Angestellten. Bei ihnen geht es nicht etwa um Betrug, sondern um die Frage, ob sie als zuständige Behörde korrekt gehandelt haben. Konkret geht es um die Leistungsvereinbarung, die der Kanton mit der ZAK zu den Schwarzarbeitskontrollen abgeschlossen hat. Die ZAK wurde von Gewerkschaften und Wirtschaftskammer gemeinsam getragen, Präsident war der ehemalige Direktor der Wirtschaftskammer, Hans Rudolf Gysin, Vizepräsident der Gewerkschafter Daniel Münger.

Offen bleibt, ob die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nur auf die Aufsichtsbehörde beschränkt hat oder ob sie das Umfeld der Schwarzarbeitskontrollstelle ZAK auch im Visier hat. Zu dieser Frage wollte sich die Staatsanwaltschaft wegen des laufenden Verfahrens nicht äussern. Die Strafuntersuchung gegen den Kiga-Chef und den Kiga-Mitarbeiter sind noch nicht abgeschlossen. Es gilt deshalb die Unschuldsvermutung. Offen ist auch, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erheben oder das Verfahren einstellen wird.

Zufälligerweise befasste sich heute auch der Landrat mit der Schwarzarbeits-Affäre. Er lehnte es aber ab, das Geschäft für dringlich zu erklären. Die Debatte findet dann später statt.

Meistgelesene Artikel